Kindergeld gestrichen weil ein Elternteil im Ausland arbeitet?

4 Antworten

Hallo!

Grundsätzlich hat derjenige in Deutschland einen Anspruch auf Kindergeld, der unbeschränkt steuerpflichtig ist. Bei zusammen lebenden Eltern ist es auch relevant, wer von beiden der Antragsteller (bzw. der bisher kindergeldberechtigte Elternteil) ist.

Allerdings kommt bei grenzüberschreitenden Fallgestaltungen noch das EU-Recht hinzu. Hierbei gilt, dass derjenige Staat, in dem eine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird, vorrangig für die Zahlung des Kindergeldes ist. Einer Erwerbstätigkeit gleichgestellt ist dabei auch der Bezug von Arbeitslosengeld I oder Elterngeld.

Zum konkreten Fall:

  • Da Dein Mann im Ausland arbeitet, hat er in Deutschland keinen Anspruch auf Kindergeld, sondern in dem Land, in dem die Tätigkeit ausgeübt wird.

  • Da ihr in Deutschland (mit den Kindern) lebt, hast Du hier einen Anspruch auf das deutsche Kindergeld. Allerdings geht das EU-Recht dem nationalen Recht vor, so dass der hiesige Anspruch in Höhe des ausländischen Kindergeldes "abgegolten" ist. D.h. Du kannst nur dann noch Kindergeld in Deutschland erhalten, wenn das deutsche Kindergeld höher als das ausländische ist, und dann in Höhe des Unterschiedsbetrages der beiden Leistungen. (Dies ist ja auch geschehen.)

  • Möglich wäre es, wenn Du in Deutschland Arbeitslosengeld erhältst, dass sich die Familienkasse schlicht vertan hat, weil dann wiederum das Land vorrangig Kindergeld zahlt, in dem die Kinder leben, also Deutschland. Dann bestünde auch wieder kein Anspruch im Ausland.

Warum die Familienkasse die Zahlung eingestellt hat, müsste eigentlich in einem Bescheid gestanden haben, da es nicht zulässig ist, die Zahlung des Kindergeldes ohne Erteilung eines Bescheides einzustellen.

Das EU-Recht ist nicht ganz einfach und Du müsstest schon noch ein paar Infos geben. Hat sich evtl. etwas an den persönlichen Verhältnissen geändert?

v84ever  26.08.2010, 16:07

"da es nicht zulässig ist, die Zahlung des Kindergeldes ohne Erteilung eines Bescheides einzustellen." Passiert aber doch. Das Amt schert sich wenig um die eigenen Regeln. Unser Kindergeld (für 2 Kinder) wurde auch ohne Mitteilung eigestellt weil ich im Ausland arbeite, meine Frau arbeitet aber weiterhin in Deutschland... Als telefonisch nachgehakt wurde, wurde man von der Sachbearbeiterin bewusst angelogen, ein weiteres Gespräch mit einer anderen SB belegte diese Lüge. Angeblich soll nun auch erst das KG im Ausland beantragt werden, obwohl meine Frau in Deutschland arbeitet und somit das KG in D vorrangig wäre (angeblich). Wie gesagt, die Kindergeldstelle hält sich nicht an eigene Regeln. Man könnte mutmaßen, die SB wären dazu angehalten soviel Kosten wie möglich auf das Ausland abzuwälzen.

muviet 
Fragesteller
 23.09.2010, 08:06
@v84ever

endlich mal jemand den es genau so geht wie es mir ging.

Hallo Zittertal - besser kann es wohl keiner erklären - vorallem sachlich!!!!!!!!!!

Viele Antragsteller sind groß im Jammern aber ehrliche Auskünfte und Unterlagen bekommt man selten.

Danke für deine sachliche Erklärung - hoffe es lesen ganz viele Menschen

"da es nicht zulässig ist, die Zahlung des Kindergeldes ohne Erteilung eines Bescheides einzustellen." Genau: Es passiert doch, einfach so, und ich habe wegen Nichtdeckung des Kontos Rücklastschriften am Hals gehabt - schließlich wähnt man die KiGeld-Zahlungen sicher.. Auf Nachfrage teilte man mir dann telefonsich(!) mit, dass ich vor 6 Jahren versäumt hätte meinen Umzug (von Berlin-Treptow nach Berlin-Lichtenberg) zu melden.

Und jetzt soll mir auch noch das Kinderegeld für den Jüngsten gestrichen werden weil der Vater im Ausland arbeitet. Dabei haben wir nie zusammen gelebt, sind längst getrennt. Der "Vater" ist Schweizer, lebt und arbeitet in Zürich. Vermutlich/vielleicht - weil er ja gar keine Verpflichtung hat mir etwaige Änderungen mitzuteilen. Das Kind lebt nur in meinem Haushalt. Ich habe das alleinige Sorgerecht. Trotzdem soll ich jetzt einen Antrag "Kindergeld -Ausland-" ausfüllen. Dabei haben wir inzwischen längst nicht´s mehr mit der Heimat des einstigen Erzeugers zu tun. Die Sachbearbeiter werden unglaublich unsachlich am Telefon und verstricken sich in Widersprüche. Dann nennen sie ihre Namen nicht mehr. Zum Vorgesetzten wird natürlich nicht verbunden, nicht mal der Name wird verraten. Eine SB hat einfach aufgelegt. Ich vermute ebenfalls, dass man dort angehalten ist Kosten abzuwälzen UND einzusparen - und dafür jede (Un-)Möglichkeit genutzt wird. Ich fürchte, dass mein "Kindergeldantrag Ausland" eine nette Falle ist: Wenn ich diesen ausfüllen sollte wird die Zahlung eingestellt.. Wenn nicht dann vielleicht auch? Nicht jeder will u/o kann sich wehren.. Wo bekomme ich eigentlich Unterstützung? Gibt es Anwälte die damit Erfahrung haben? Wer weiß mehr??

sunstroke  15.12.2010, 01:30

Anlage:

Durchführungsanweisung zum Über- und zwischenstaatlichen Recht

Familienkasse Direktion - Stand: Januar 2010

.... (3) 1Generell gilt aber, dass eine Beschäftigung auch bei vorübergehender Unterbrechung fortbesteht, wenn das zugrunde liegende Beschäftigungsverhältnis dem Grunde nach aufrecht erhalten bleibt, es also lediglich unter Wegfall der Hauptpflichten (Arbeits- bzw. Entgeltleistung) "ruht". (S. 29)

…. Deutschland ist für die Dauer der Elternzeit vorrangig zur Zahlung von Familienleistungen zuständig. (S.30)

hallo, also mir ging es mit meinen 3 kindern genauso nur das der kindesvater in den niederlande arbeitet. unterstützung bekommt mann hier sehr wenig ich war bei sämtlichen behörden und alle haben gesagt das die Familienkasse das garnicht machen dürfe aber sie dürfen doch (wen der deutsche staat geld sparen kann und dann noch bei kinder sind sie ganz schnell). aber ich habe in den niederland am telefon mehr auskunft bekommen wie hier in deutschland, da bekommt mann noch einen mitarbeiter ans telefon nicht wie hier die hotline wo keiner auskunft geben kann: außer das Post eingang oder ausgang ist. das ausland prüft ob ein anspruch in ihren land bestehe und wenn nicht kannst du hier wieder beantragen. aller dings setzt sich die Familienkasse mit der behörde in den land wo anspruch bestehen soll in verbindung. Damit keine doppel bezahlung des kindergeldes besteht.