Wo gibt es finanzielle Hilfen fuer deutsche Kinder im Ausland?

8 Antworten

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"Deutsche erhalten nach dem Einkommensteuergesetz Kindergeld, wenn sie in Deutschland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben oder im Ausland wohnen, aber in Deutschland entweder unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind oder entsprechend behandelt werden."
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Infoservice/FAQ/GeburtAusland/05-Kindergeld.html

Sehr gute Anwort. Wer diese Antwort glaubt, geht in den Knast wegen Steuerhinterziehung. Udo musste 14 Tage einsitzen und Harry hat sich freigekauft. - Trotzdem Danke, ICH hab das auch mal geglaubt und bin auch auf dieses Gesetz reingefallen !!!

@hacker20260

Völlig wirrer Kommentar.
§ 62 EStG
(1) Für Kinder im Sinne des § 63 hat Anspruch auf Kindergeld nach diesem Gesetz, wer
1. im Inland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat oder
2. ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland
a) nach § 1 Absatz 2 unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist oder
b) nach § 1 Absatz 3 als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt wird.
http://dejure.org/gesetze/EStG/62.html
Darauf, dass du die Anspruchsvoraussetzungen erfüllst, musst du allerdings schon selbst achten.

@VirtualSelf

Vielen Dank fuer diese Antwort. Ich erlaube mir deinen Kommentar zu kopieren und an die Kindergeldstelle weiterzuleiten. An die Kinderstelle, die sich weigert, den beiden Kindern, deutschen Kindern, das Kindergeld zu bezahlen. Zuletzt, ich geb das an den U. weiter, der einen Prozess gegen das Kindergeldamt verloren hat und bei Einreise nach D. in den Knast muss. Ferner habe ich mich an die Botschaft gewandt und um einen Termin wegen der Sache gebeten. Ich werde denen mal deinen Kommentar vorlegen. Und die Steuererklaerung aus Deutschland. Vielleicht muss ich ja einen neuen Antrag stellen ? Das Kindergeld jedenfalls wurde eingestellt, nachdem ich denen mitgeteilt habe, dass ich will, dass M. erst mal an einen Schule in Thailand gehen soll, damit sie da ordentlich Thai schreiben und lesen lernt. nochmals DANK FUER DIE ANTWORT !!

Die Ausbeutung der Ausla Beutet man Sie auch mit 280,00 US-Dollar Schulgeld fuer eine DEUTSCHE SCHULE aus, obwohl Sie jahrzehntelang als deutscher Steuerzahler die Subventionen fuer diese Schule finanzierten und ueber die Steuern als Rentner oder Arbeitnehmer einer deutschen Firma (Entsendung) auch weiterhin bezahlen, waehrend Botschaftsmitarbeiter natuerlich kein Schulgeld fuer ihre Kinder zahlen?? Was ist mit Schulgeldfreiheit und Schulmittelfreiheit fuer alle deutschen Kinder oder gibt es Kinder erster und zweiter und dritter Klasse?

Wird Ihnen die Zuzahlung zur Krankenversicherung der Rentner verweigert, obwohl Sie 20-40 Jahre in Deutschland in die Rentenversicherung eingezahlt haben?? Waehrend Beamte im Alter weiterhin die Beihilfe vom deutschen Steuerzahler abzocken? Habe Sie Kinder und Sie erhalten kein Kindergeld? Haben Sie in Deutschland mehr als 10 Jahre gearbeitet und erhalten hier keine Sozialleistungen? Haben Sie nur 230 EURO Rente und Sie sollen wucherisch 85 EURO und mehr fuer den neuen Reisepass bezahlen?? Hingegegen bekommen Sie aber bei der Steuer auslaend. Bedingungen angerechnet.... zum Beispiel nur 35,00 Euro maximal Unterhaltsleistungen steuerlich absetzbar als aussergewoehnliche Belastungen?? Werden von Ihnen auch zwischen 5,00 EURO bis 250,00 EURO fuer Unterschriftsbeglaubigungen gefordert, obwohl in Deutschland Unterschriftsbeglaubigungen von Behoerden fuer Rentenzwecke und im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe kostenlos sind ?? Fast alles hat Auswirkungen auf die Rente..... Kinder wegen der Kindererziehung..... Schule, Universitaet wegen der Ausfallzeiten und Ersatzzeiten........ Schmiergeldforderungen fuer Visaerteilungen sind in Deutschen Botschaften schon fast an der Tagesordnung, wie wir leider auch aus der Presse erfahren muessen. Muessen Sie nun als Rentner jaehrlich eine Steuererklaerung in Deutschland beim Finanzamt Neubrandenburg (RiA = Rentner im Ausland) einreichen? Ich moechte im Jan. 2012 oder Febr. 2012 freie Wahlen unter den deutschen Landsleuten in Suedamerika abhalten. Ich moechte, dass wir unseren Botschafter, unseren Konsul, unsere Honorarkonsule selbst waehlen.Derartige Wahlen organisiere ich zur Zeit von Argentinien/Chile ueber Brasilien, Kolumbien bis Mexiko, also alle lateinamerikanische Staaten.

Notfalls gibt es also einen gewaehlten und einen ernannten Botschafter. Es waere dann sehr interessant, wie sich die Regierungen verhalten. Ob demokratische Strukturen wichtiger sind als Parteikadavergehorsam. Eine Historikerkommission hat im Auftrag der Bundesregierung nun bestaetigt, dass es sich beim Auswaertigen Amt um eine VERBRECHERORGANISATION handelte!!! .... und handelt?, die noch bis in die 80iger Jahre Nazi-Verbrecher deckte und schuetzte und an der Vergasung von Juden und Zigeunern in den von Deutschland besetzten Gebieten massgeblich beteiligt war und federfuehrend alles organisierte. So etwas kann nur passieren, wenn man per Gleichschaltung Botschafter und Konsule entsendet und nicht waehlt. Diese Missstaende duerfen sich nie wiederholen. Wir sind Demokraten. Wegen Korruptionsgefahr erhalten wir alle zwei Jahre einen neuen Botschafter, der unsere Interessen nicht vertritt und nicht verteidigt. Der oft die Sprache des Gastlandes nicht beherrscht und nach einer Einarbeitungszeit von rund 18 Monaten schon beim Kofferpacken ist. Viele Botschafter schmuggeln sogar Waren, Gueter und Autos, weil die Container der Botschaft nicht geprueft werden. Der Steuerzahler finanziert deren Umzuege und dennoch erzielen Botschaftsmitarbeiter Nebeneinkuenfte durch Schmuggeln. Nach Art. 25 "Internationaler Pakt ueber buergerliche und politische Rechte vom 19. Dez. 1966 (BGBl. 1973 II 1553)" darf Jedermann fuer jedes politische Amt kandidieren. Da dieser Pakt im Bundesgesetzblatt veroeffentlicht wurde, handelt es sich auch um nationales Recht. In Deutschland waehlt man doch auch in jedem Kuhdorf seinen Repraesentanten, also Buergermeister, selbst. Ich moechte fuer das Amt des Botschafters und/oder Konsuls kandidieren und werde mich fuer folgende Ziele einsetzen: 1. Die Deutsche Botschaft darf eigene Landsleute nicht mehr mit Schmiergeldern denunzieren, wenn keine Straftat nach deutschem Recht vorliegt. Sonst kann der Botschafter demnaechst in Scharia-Staaten einen deutschen Staatsbuerger wegen Homosexualitaet oder Ehebruch anzeigen, damit dieser oeffentlich gesteinigt und hingerichtet wird. Die Botschaften muessen die Wiener Konvention zum Konsularrecht einhalten. Sie muessen deutschen Staatsbuergern im Ausland einen Verteidiger, Uebersetzer und Dolmetscher stellen. 2. Par. 24 SGB XII - Sozialhilfe fuer Deutsche im Ausland wird gestrichen, denn es ist nicht hinnehmbar, dass Deutsche im Ausland, die zum Beispiel in Deutschland lebenslang Steuern und Sozialversicherungsabgaben zahlten und im Ausland fuer deutsche Firmen Auftraege akquirierten, damit die deutsche Exportwirtschaft boomt und jedem dritten Bundesbuerger Brot und Arbeit verschafft, leer ausgehen.

Ich bin sehr erstaunt ueber die vielen falschen Antworten/Auskuenfte, die man Dir erteilt hat. So behaupten mehrere Personen, dass ein Deutscher, der im Ausland lebt, keine Steuern in Deutschland zahlt und somit kein Kindergeld fliesst.

Im Steuerrecht wird die Quelle besteuert. Wenn also als Rentner im Ausland lebt, so muss er fuer seine Rente, Pension, Betriebsrente, private Rente aus der Lebensversicherung sehr wohl Steuern zahlen. Um diese Rentner besser bespitzeln zu koennen, hat man sogar ein spezielles Finanzamt in Neubrandenburg RiA = Rentner im Ausland gegruendet, denn mehrere Hunderttausend Rentner leben im Ausland.

Wer Mieteinnahmen in Deutschland hat und im Ausland lebt, muss dennoch in Deutschland Steuern zahlen. Wer Zinseinnahmen, Dividende usw. bei deutschen Banken und Sparkassen erzielt und im Ausland lebt, muss dennoch in Deutschland Steuern zahlen. Wer von einer deutschen Firma voruebergehend als Monteur oder Spezialkraft ins Ausland entsandt wird, muss dennoch in Deutschland Steuern und Sozialversicherungsbeitraege zahlen. Wer an die Bundesagentur fuer Arbeit Beitraege zahlt, hat Kindergeldanspruch.

Wer also Genosse einer Volks- und Raiffeisenbank wird und dort einen Genossenschaftsanteil zeichnet, muss fuer seine Dividende Kapitalertragssteuer/Quellensteuer, eine Sonderform der Einkommensteuer (wird auf die Einkommenssteuerschuld angerechnet), Steuern zahlen und hat dann Anspruch auf Kindergeld. Man muss beim Finanzamt die unbeschraenkte Steuerpflicht beantragen.

Falle nicht auf die Luegen Anderer herein, die lediglich aus Missgunst und Neid Bloedsinn schreiben. Ich selbst habe weltweit aufgrund von Vaterschaftsanerkennungen nach Par. 1592 Nr. 2 BGB sowie aufgrund von Adoptionen und Samenspenden ueber 2.000 Kinder. Ich werde auch laufend von den Behoerden belogen.

Ich helfe Dir gerne. Meine E-Mail-Anschrift lautet: juergen.hass@yahoo.de

Aber auch Missionare und Entwicklungshelfer haben Anspruch auf Kindergeld. Wer also fuer die groesste Kinderfickerorganisation der Welt (Katholische Kirche) als Missionar arbeitet, kriegt also Kindergeld. Man muss also nur Millionen Hexen verbrennen und Millionen Indianer, die sich nicht freiwillig taufen liessen, killen, dann gibt es Kindergeld. Das ist alles schon sehr pervers. Also gruende eine eigene Kirche und schon fliesst Kindergeld. Nicht nur im Islam gibt es als Fanatiker, auch das Christentum hat Gesetze fuer Fanatiker.

Mit lieben Gruessen aus dem sonnigen Suedamerika Juergen Hass

Warum sollte man für Kinder bzw. Eltern, die im Ausland leben Kinder- oder Elterngeld bezahlen. Ausserdem, wer im Ausland lebt und sich in Deutschland abmeldet, zahlt hier keine Steuern mehr. Daher gibt es auch kein Geld.

"wer im Ausland lebt und sich in Deutschland abmeldet, zahlt hier keine Steuern mehr." Falsch, total falsch.

@hacker20260

..hast recht, als deutscher ist mann mit seinem welteinkommen steuerpflichlitig in de, egal wo man lebt...wogegen wenn man in einem frenden land arbeitet bekommt kein kindergld da man das einkommen im ausland erziehlt hat...meine meinung

In einem Notfall kann man sich vielleicht an die Botschaft wenden und sich dort erkundigen. Ansonsten wenn es "wirklich" so knapp ist besser die Kinder nach Deutschland zurückschicken wo sie dann ja wieder vom Sozialstaat aufgefangen werden.

Wende dich ansonsten mal an den Rotary Club oder Lionsclub. Vielleicht wollen/können die Helfen oder ne Spendengala oder was auch immer veranstalten. Kenne ja die Situation nicht...