Kindergeld direkt auf das Konto des Kindes überweisen lassen?

6 Antworten

Falls dein Kind bereits volljährig ist und für sich selbst sorgt, gilt laut "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse auf Seite 34 unter Punkt 13 folgendes:

Wann ist das Kindergeld an eine andere Person oder an eine Behörde auszuzahlen?

Wenn der Berechtigte seinem Kind keinen Unterhalt leistet, kann die Familienkasse das auf dieses Kind entfallende Kindergeld auf Verlangen an diejenige Person oder Behörde auszahlen (abzweigen), die dem Kind tatsächlich Unterhalt gewährt. Das Kindergeld kann auch an das Kind selbst ausgezahlt werden, wenn es volljährig ist und für sich selbst sorgt.

Hierzu einfach von deinem Kind den "Antrag auf Auszahlung des anteiligen Kindergeldes" stellen: https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/AntragAnteiligesKindergeld_ba013104.pdf

Damit haben mit Sicherheit viele Studenten Erfahrung. Dazu muss lediglich die Bankverbindung an die Kindergeldkasse gehen. Sofern man zu Hause wohnt, dürften die Eltern noch ihr OK geben.

Der Leistungsempfänger (also die Eltern) bestimmen, auf welches Konto das Kindergeld gezahlt werden soll. Das kann man jederzeit ändern lassen.

Das muss man bei der Familienkasse beantragen.

Einfacher ist es allerdings, wenn die Eltern das Kindergeld an das Kind weiterleiten.

Ein Dauerauftrag ihrerseits tut doch nicht weh ! Alles andere ist bewußt kompliziert !