Wie kann das Kindergeld auf das Konto des Kindes überwiesen?

3 Antworten

Laut "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse auf Seite 34 kann das Kindergeld nur dann an das Kind selbst ausgezahlt werden, wenn dies volljährig ist und für sich selbst sorgt:


13 Wann ist das Kindergeld an eine andere Person oder an eine Behörde auszuzahlen? Wenn der Berechtigte seinem Kind keinen Unterhalt leistet, kann die Familienkasse das auf dieses Kind entfallende Kindergeld auf Verlangen an diejenige Person oder Behörde auszahlen (abzweigen), die dem Kind tatsächlich Unterhalt gewährt. Das Kindergeld kann auch an das Kind selbst ausgezahlt werden, wenn es volljährig ist und für sich selbst sorgt.
https://www3.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mte4/~edisp/l6019022dstbai378751.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI378754

Formular hierfür ist der Abzweigungsantrag bzw. der
Antrag auf Auszahlung des anteiligen Kindergeldes (KG11e)

https://www3.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mdyx/~edisp/l6019022dstbai378319.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI378322

Viel Erfolg damit wünscht dir siola55 ;-)


Das Kindergeld ist ein Leistungsausgkeich für Erziehungsberechtigte.

Sprich, entweder du hast mindestens 1 Kind und somit Anspruch auf Kindergeld, das Geld wird dann monatlich von der familienkasse/Jobcenter auf das angegebene Konto überwiesen.

Order du hast keine Kinder, somit auch keinerlei Anspruch auf Kindergeld.

Noch einmal zur Verdeutlichung: Das Kind hat kein Anspruch auf Kindergeld. Die Überweisung auf das Konto des Kindes ist nicht zulässig!

erst an deine eltern überweisen lassen ( die es ja auch bekommen sollten ) und sie überweisen es an dich weiter

ja das ist klar, ich rede von einem direkten Weg

@braporgirl

ich denke das geht nicht - ruf da doch mal an und frage nach

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