Kindergeld nicht auf das Konto der Mutter überweisen?

5 Antworten

Ja, wenn Du Mutter das Konto des Kindes bei der Familienkasse angibt. Du kannst das Kindergeld gegen den Willen der Eltern nur ausgezahlt bekommen, wenn Du allein lebst, über 18 bist, Unterhalt unterhalb des Kindergeldes bekommst und einen Abzweigungsantrag stellst.

Wenn der Antragsteller,in diesem Fall deine Mutter,bei der Familienkasse eine schriftliche Veränderungsmitteilung macht,diese gibt es als Formular auf der Seite der Familienkasse ( Agentur für Arbeit ) darin kann sie dann deine Bankverbindung angeben,dann bekommst du es direkt auf dein Konto überwiesen !

Oder du bist min. 18 Jahre alt,wohnst nicht mehr zuhause und bekommst nicht min.Unterhalt in Höhe deines Kindergeldes,dann kannst du selber einen Antrag bzw. Abzweigungsantrag oder beides stellen und bekommst es dann nach einer Prüfung der Unterhaltsleistungen an dich nachgezahlt.

Denn ab Eingang deines / er Anträge wird die Zahlung bis zur Klärung eingestellt.

Das ist möglich, dazu muss die Familienkasse darüber informiert sein, dass der Empfänger entsprechend geändert wird.

Nachtrag:

Es kann sein, das dazu gewisse Umstände gegeben sein müssen. Da kann aber auch die Familienkasse weiterhelfen.

Natürlich.

Einfach mit dem Amt klären