Wartesemester arbeiten und trzdm kindergeld?

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Die Ausbildung suchend Meldung könntest du natürlich machen, aber du musst dann auch nachweisen das du auf der ernsthaften Suche bist und das würdest du dann ja ggf. nicht sein, wenn du freiwillig erst nächstes Jahr mit dem Studium beginnen würdest, obwohl der Beginn schon früher möglich wäre.

In Bezug auf das Kindergeld spielt dein Einkommen schon seit dem 01.01.2012 keine Rolle mehr, da wurde die Einkommensgrenze abgeschafft.

Ein Problem könnte dann nur eine bereits abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium sein, denn dann dürftest du in einer Wartezeit bzw.einer weiteren Ausbildung oder Studium im Durchschnitt nur 20 Wochenstunden nebenbei arbeiten, sonst würdest du einer Kindergeldschädlichen Beschäftigung nachgehen.

isomatte  27.09.2020, 06:04

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