Kindergeld bei selbstständiger Beschäftigung (angemeldet) des Kindes?

3 Antworten

Wenn das Kind ab 18 Jahren und unter 25 eine Voraussetzung für das Kindergeld erfüllt, dann besteht auch Anspruch auf Kindergeld.

Das Einkommen ist für das Kindergeld schon seit 2012 nicht mehr relevant, da würde die Einkommensgrenze abgeschafft.

Würde sich das Kind angenommen in Erstausbildung befinden, oder bei z.B.der Agentur für Arbeit ausbildungssuchend gemeldet sein, dann sollte es auch Kindergeld geben.

Bei bereits abgeschlossener Berufsausbildung oder Studium müsste das Kind bei der Arbeitszeit aufpassen, egal ob bei seiner selbständigen Tätigkeit, oder in einer abhängigen Beschäftigung.

Dann dürfte das Kind in der Wartezeit, oder neben einer weiteren Ausbildung in der Woche nebenbei nicht mehr als durchschnittlich 20 Wochenstunden arbeiten, sonst würde das eine Kindergeldschädliche Beschäftigung sein.

Der Kindergeldanspruch ist nicht das Problem, sondern evtl. der bisher kostenlose KV-Schutz über die Familienversicherung, denn hier gelten Einkommensgrenzen: https://www.aok.de/pk/uni/inhalt/familienversicherung/

wie z.B.: Welche Einkommensgrenzen gelten für die Familienversicherung?
  • Das monatliche Gesamteinkommen des Familienmitglieds darf 470 Euro (hier: 2021) nicht übersteigen. Bitte beachten Sie: Mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt über 450 Euro sind Sie versicherungspflichtig. Sie dürfen dann nicht mehr in der beitragsfreien Familienversicherung mitversichert sein.
  • Bei einem Minijob liegt die Grenze bei 450 Euro.
  • Die genannten Einkommensgrenzen gelten auch für Kinder und Studenten sowie für Rentner. Der Teil der Rente, der für Zeiten der Kindererziehung gezahlt wird, bleibt bei der Berechnung unberücksichtigt.
  • Eine kurzfristige Beschäftigung steht einer Familienversicherung nicht entgegen. Sie ist auf maximal drei Monate befristet beziehungsweise auf maximal 70 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres begrenzt.
  • Für hauptberuflich Selbstständige und Auszubildende mit Ausbildungsvergütung ist keine Familienversicherung möglich.

Beim Kindergeldanspruch muß nur eine dieser Voraussetzungen vorliegen, wobei das Einkommen keine Rolle spielt:

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Nähere Infos findet ihr auch in dem Link hier: https://www.kindergeld.org/kindergeld-fuer-volljaehrige-kinder/

wie z.B.: Ausbildungsstatus
Ob ein volljähriges Kind Anspruch auf Kindergeldzahlung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres hat, wird nicht mehr durch das Einkommen entschieden, sondern über den Ausbildungsstatus.

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
 - (Ausbildung und Studium, Beruf, Kinder)

Wenn sich das Kind nicht in der Schule oder Ausbildung bzw. ausbildungssuchend habt ihr keinen Anspruch auf Kindergeld