Vater bekommt Beistandszulage für volljähriges Kind,wem steht es zu Kind ist in der Ausbildung ,erhält keinen unterhalt mehr ?

2 Antworten

Könnte es sich um die "Besitzstandszulage" handeln? Diese stünde weiterhin nur dem Vater zu, denn es handelt sich dabei um einen Entgeltbestandteil, nicht um eine zusätzliche Leistung für ein Kind...

Vor der "Tarifänderung" vom BAT zum TVÖD gab es für Beschäftigte im Öffentlichen Dienst einen "Ortszuschlag", dessen Höhe war davon abhängig, ob er alleinstehend oder verheiratet war und Kinder hatte bzw. für ein Kind unterhaltspflichtig war...

Mit der "Tarif-Umstrukturierung" fielen für alle zukünftig Beschäftigten Ortszuschläge zwar weg, aber bei den zu der Zeit bereits Beschäftigten, gingen diese in das "normale Entgelt" über, weil diese durch den Wegfall der Ortszuschläge nun nicht weniger ausgezahlt bekommen durften.... (so bekommt z.B. ein damals Verheirateter indirekt immer noch den "Ortszuschlag für Verheiratetete", auch wenn er nach der Umstrukturierung geschieden wurde....).

Ich vermute Do lange er noch in Ausbildung ist. Egal ob er etwas davon bekommt oder nicht. Ist vielleicht für die Kinder die noch unterhalt während der Ausbildung erhalten.