Kindergeld bei Auszug des Kindes?

4 Antworten

Hallo. Bei mir war es so, dass ich zwar das Kindergeld beantragt hatte, aber ab dem 18. Lebensjahr bekommt der Azubi das Kindergeld. Steuerlich hab ich nur meine Finanziellen Beiträge zum Lebensunterhalt im Steuerausgleich angegeben. Bis 600.- euro monatlich sind möglich, mehr erkennt das Finanzamt nicht an.

...und was hat das bzgl. Absetzen von Kosten für Folgen? 



Für ein auswärtig untergebrachtes volljähriges Kind, das sich
in Berufsausbildung befindet, kann ein Freibetrag bis zu 924 € jährlich abgezogen werden (Freibetrag zur Abgeltung eines Sonderbedarfs bei Berufsausbildung). Das gilt nur dann, wenn Sie für das Kind Anspruch auf einen Freibetrag für Kinder oder auf Kindergeld haben.

siehe Bildanhang...

Gruß siola55


Ausbildungsfreibetrag - (Finanzen, Steuern, Kindergeld)

Wenn sie auszieht kriegt die Tochter das Kindergeld sobald sie es beantragt. Da muss nirgendwo irgendwo was angegeben werden, was wollt ihr bitte für Kosten Absetzen? Verstehe ich nicht ganz

Da ändert sich nichts. Kinderfreibetrag wird beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Mit Kindergeld/-freibetrag sind alle Kosten abgegolten. Lediglich einen zusätzlichen Jahresbetrag von 924 € für die auswärtige Unterbringung könnt ihr noch als agB (ggf. zeitanteilig) zum Abzug bringen.

Kinderfreibetrag wird beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt. 

Leider falsch - beim Lohnsteuerabzug wirkt sich ein Kind überhaupt nicht aus, sondern nur minimale Auswirkung beim Soli u. bei der der Kirchensteuer, falls überhaupt eine abgezogen wird :-((