Kindergeld an Betreuer?

4 Antworten

Als neue Betreuerin ihres Bruders beantragte auch die Schwester das Pflegekindergeld. Diesen Antrag lehnte die Familienkasse jedoch ab, da nach ihrer Einschätzung kein Pflegekindschaftsverhältnis bestand. Grund dafür war, dass der Mann unterstützt von der Lebenshilfe eine eigene Wohnung bewohnte. Gegen diese Entscheidung wehrte sich die Schwester vor dem FG des Saarlandes (FG des Saarlandes Urteil vom 13.12.2018 - 2 K 1254/17). Dabei wies sie darauf hin, dass die Wohnsituation bereits zu Lebzeiten der Mutter in gleicher Form bestanden hatte...
...Rechtskräftig ist die Entscheidung bisher jedoch nicht, da das FG des Saarlandes wegen ihrer grundsätzlichen Bedeutung die Revision beim Bundesfinanzhof (BFH) zugelassen hat. Geführt wird sie dort unter dem Aktenzeichen III R 9/19. Wer in einem vergleichbaren Fall einen ablehnenden Bescheid von der Familienkasse erhalten hat, sollte daher  Einspruch  einlegen und dabei auf das anhängige Verfahren beim BFH verweisen.

https://www.haufe.de/finance/steuern-finanzen/pflege-schwerbehinderter-geschwister-und-pflegekindergeld_190_510646.html

Antrag auf Kindergeld stellen, Bescheid abwarten, ggf. Widerspruch einlegen.

Wie alt ist er denn jetzt? Mit 25 ist eigentlich Schluss mit Kindergeld. Pflegegeld könntest du beantragen.

Einfach mal die Kindergeldkasse fragen, oder Kindergeldantrag stellen. Ohne dem bekommst du eh nix.

Ja, bekommst du. Setz dich mit der Kindergeldkasse in Verbindung