Wie kann ich mein Kindergeld einklagen?
Hallo Ihr Lieben,
Folgende Situation
Ich, Auszubildende, 20 Jahre alt wohne seit geraumer Zeit in meiner eigenen Wohnung. Eltern sind getrennt und jeweils neu verheiratet. Ich bekomme von meinem Vater und meiner Mutter je 100 Euro Unterhalt und meine Mutter bezieht derzeit noch mein Kindergeld von 193 Euro und gibt es an mich weiter. Aufgrund eines Streits hat meine Mutter jetzt den Kontakt zu mir abgebrochen und verweigert ab Juli Kindergeld und Unterhalt Zahlung. Kann ich irgendwie veranlassen dass das Kindergeld an mich gezahlt wird? Unterhalt ist mir erstmal egal, meine Mama hat eh so wenig Geld, aber das Kindergeld steht mir nunmal zu. Ohne kann ich keine Lebensmittel mehr kaufen.
Bitte helft!
6 Antworten
Kann ich irgendwie veranlassen dass das Kindergeld an mich gezahlt wird?
Du kannst einen "Antrag auf Auszahlung des Kindergeldes (Abzweigungsantrag)" stellen mit dem Formular hier; jedoch hält die Familienkasse dann Rücksprache mit dem Kindergeldbezieher: https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/AntragAnteiligesKindergeld_ba013104.pdf
Gruß und viel Erfolg damit wünscht dir siola55 ;-)
(18.03.2018) Unter dem Abzweigungsantrag versteht man die Abzweigung des Kindergeldes an ein volljähriges Kind, wenn die Eltern ihrer Unterhaltspflicht nicht oder nicht ausreichend nachkommen. Der Anspruchsberechtigte, also in Normalfall die Eltern, ändert sich dadurch nicht. Hintergrund ist, dass es sich beim Kindergeld um eine Leistung handelt, die den Kindern zugute kommen soll. Voraussetzung ist, dass ein Kindergeldanspruch noch besteht, beispielsweise bei Kindern bis zum 25. Lebensjahr in Ausbildung oder ohne Altersbeschränkung, falls eine Behinderungvorliegt.
Du kannst zum Amtsgericht gehen und dir einen Beratungsschein holen. Damit zum Anwalt.
Du kannst und solltest im Vorwege allerdings erst zum Jugendamt gehen und dort deine Unterhaltsansprüche generell prüfen lassen. Das beide Elternteile jeweils 100 Euro zahlen sieht mir mehr nach Freiwilligkeit aus, als nach tatsächlich Anspruch haben...
Für das Kindergeld kannst du einen Abzweigungsantrag stellen. Allerdings kann es sich hinziehen, bis du es tatsächlich direkt bekommst. Aber wie du schon bemerkt hast, ist rechtfertigt ein einmaliges ausbleiben des Kindergeldes keinen Abzweigungsantrag.
Du solltest also in deinem eigenen Interesse auf deine Mutter zugehen.
Wenn deine Mutter Kindergeld bezieht und keinen Unterhalt zahlt, kannst du bei der Familienkasse einen Abzweigantrag stellen. Wenn dieser positiv beschieden wird, und das ist anzunehmen, wird die Familienkasse das Kindergeld an dich überweisen. Allerdings kann das einige Monate dauern.
Allerdings hat sie mir ja nur angedroht mir ab Juli nichts mehr zu zahlen. Habe im Internet gelesen dass ein einmaliges ausbleiben des Unterhalts kein Grund für eine Abzweigung sind. Ausserdem fehlt mir die Kindergeld Nummer, die ja auf den Formularen steht, die meine Mutter bei sich hat. Und wie gesagt ist der Kontakt der Zeit völlig abgebrochen
du kannst einen abzweigungsantrag stellen bei der kindergeldkasse. die wenden sich an deine mutter und fragen ob sie unterhalt zahlt bei ihr nach. kann sie nicht nachweisen, dass sie unterhalt mind. in höhe des kindergeldes zahlt, bekommst das kindergeld du zugewiesen.
ob du noch anspruch damit auf unterhalt hast, kannst du beim bab oder bafögamt nachrechnen lassen.