Kindergarteneröffnung in einem Wohnhaus

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Gehen von dem Kindergarten / Kindertagestätte Beeinträchtigungen aus, haben Sie das ´Recht die Miete zu mindern. Es ist davon auszugehen, dass der Geräuschpegel sich erhöhen wird. Eine Minderung ist deshalb angemessen. In welcher Höhe hängt von den tatsächlichen Beeinträchtigungen ab. Einfach so hinnehmen müssen Sie dies nicht. Sollte es zu Beeinträchtigungen kommen,wenden Sie sich schriftl. an den VM. Kündigen Sie in diesem Schreiben auch die Minderung an. Führen Sie die Minderung ab dem Zeitpunkt der Beeinträchtigungen durch. Erwarten Sie aber wenig Ggenliebe. Wenn Sie mindern, befinden Sie sich im Streit mit dem VM. Seien sich darüber im Klaren. MfG

Schappilein 
Fragesteller
 10.04.2010, 12:33

Meinen Vermieter habe ich jetzt schon mal schriftlichdarüber informiert, dass ich in Zukunft von einer deutlichen Minderung der Wohnqualität ausgehe. Noch nicht, dass ich auch so weit gehen würde die Miete zu mindern. Damit wollte ich dann schon noch so lange warten, bis sich abzeichnet in wie weit sich der tägliche Betrieb auswirkt. Ich habe auch mal gefragt ob man bei der Planung bedacht hat, dass sich in hier Privatwohnungen befinden und ob man entsprechende bauliche Maßnahmen zum Schutz vor Lärmbelästigung ergreifen wird. Antwort habe ich natürlich noch nicht, mal abwarten. Vielleicht erhofft man sich auch, dass die beiden Mietparteien dann freiwillig ausziehen. Einfach so hinnehmen werde ich das allerdings nicht, ebenso wenig werde ich meine Wohnung kampflos aufgeben.

heimwerker  11.04.2010, 20:08
@Schappilein

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg. Nehmen Sie aber rechtl. Hilfe in Anspruch und gehen Sie den Weg nicht alleine. MfG

Ich hatte die Frage heute schon einmal beantwortet, habe aber noch eine Ergänzung. Ihre Frage liegt zwar schon lange zurück, aber für uns ist es halt aktuell. Vielleicht würde es ja auch anderen in einer ähnlichen Lage eine Unterstützung sein. Als erstes: Die Betreuung von Kindern zählt als eine freiberufliche Tätigkeit, die keiner Gewerbeanmeldung bedarf. Die Baumaßnahmen im Wohnhaus sind aber eine Sache, die genehmigt werden muss. Das will ich zur Zeit gerade in Erfahrung bringen. Generell: Man sieht mitunter in Wohnhäusern, dass sich im Erdgeschoss sog. Kinderläden befinden. Da aber von Kitas naturgemäß Lärm ausgeht, würde ich freiwillig nicht in ein solches Haus ziehen. Wir wohnen in unserem Haus seit über zehn Jahren und sind nun vom Vermieter mit dieser neuen Entwicklung vor vollendete Tatsachen gestellt worden. Es gab im Internet mal ein Beispiel (den Link weiß ich leider nicht mehr), in dem eine Betreuung für 10 Kinder im Erdgeschoss eines Hauses mit lauter Eigentumswohnungen eingerichtet werden sollte. Da mussten erst alle Eigentümer gefragt werden und die haben das natürlich abgeschmettert. Aber als Mieter wird man natürlich nicht informiert. Ich werde die Sache jedenfalls nicht so einfach hinnehmen und werde den Hinweisen folgen, welche hier schon gegeben worden sind.

Die Genehmigung eines Kindergartens - was ich mir allerdings in der Form nicht vorstellen kann - wohl eher eine gewerbsmäßig eingerichtete Kindertagesstätte - wird vom Gewerbeaufsichtsamt und dem Ordnungsamt der zuständigen Stadt genehmigt.

In der Regel werden solche Einrichtungen in bestehenden Wohngebäude schon deshalb nicht genehmigt, weil Wohnraum wegfällt.

Erkundige Dich bei Deiner Gemeinde und dann kannst Du Dir Rat bei einem Anwalt oder Mieterverein holen.

Wir haben genau das gleiche Problem. Im Herbst und Winter dieses Jahres haben wir als Mieter durch nicht angekündigte Baumaßnahmen mitbekommen, dass in der leerstehenden Erdgeschosswohnung eine Kita für bis zu 20 Kinder eingerichtet wird! Diese Erdgeschoss-wohnung wurde zwar immer gewerblich genutzt, aber durch Büroräume z.B. für Handelsfirmen, die man im Haus überhaupt nicht gespürt hat. Viele Mieter sind nun besorgt und befürchten, dass sich Lärm, im Hausflur Schmutz und auch das Müllaufkommen beträchtlich erhöhen werden. Es ist ein altes Wohnhaus, das sehr hellhörig ist. Vom Gewerbeamt habe ich erfahren, dass man für Kinderbetreuung keine Gewerbeanmeldung braucht, aber sehr wohl für die Baumaßnahmen vom Ordnungsamt. Juristisch wurde mir geraten, die tatsächliche Lärmentwicklung erst einmal abzuwarten. Wir sollten aber auch darauf achten, dass seitens der Wohnungsverwaltung die erhöhten Betriebskosten nicht klammheimlich auf alle Mieter umgelegt werden. Ich finde, dass die Geräusche von im Haus lebenden Kindern von mir als Mieter akzeptiert werden müssen (in unserem Haus sind auch viele Kinder). Das gehört nun mal zum Leben. Aber eine Kita mit 20 fremden Kindern gehört nach meiner Meinung nicht in ein altes Wohnhaus, zumal die Mieter nicht einmal informiert worden sind. Mich würde jetzt sehr interessieren, wie es bei Ihnen in dieser Sache weitergegangen ist. Das würde uns vielleicht helfen.

Ich dachte immer, Kindergärten zählen zu Gewerbebetrieben. Dann dürften sie ja eigentich nicht so einfach in einem Wohnhaus eröffnet werden. Ich verstehe dich da auch ausnehmend gut (obwohl ich selbst ein Kind habe), aber in einem Wohnhaus gehört nun mal kein Kindergarten, denn auch durch die Umtriebe durch Bringen und Abholen der Kinder entsteht weitere, meiner Meinung nach unzumutbare Unruhe. Wende dich umgehend an den Mieterschutzbund und lass dich beraten.