Miete bar zahlen?

14 Antworten

Jeder Vermieter muss die Sachen angeben in der Steuererklärung usw. Bei uns in der Schweiz wird sehr oft mit einer Einzahlung bezahlt über die Post, die Kantonalbank usw. Finde das bezahlen auch am besten so, weil man dann es schwarz auf weiss hat das es bezahlt wurde. Zudem geht auch das Geld nicht verloren.

Ich selber bezahle meine Mietanteil auch zurzeit mit Bargeld. (Eigene Familie aber auch hier Ordnungsgemäss) Selber bekomme ich dafür jeden Monat eine Quittung, wo draufsteht das ich die Miete bezahlt habe, wieviel ich bezahlt habe, wo alle Unterschrieben haben, für welchem Monat ich die Miete bezahlt habe, usw

Kann man die Miete auch bar bezahlen also schwarz quasi?

Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Wenn nicht ausdrücklich vereinbart wurde, dass unbar zu zahlen ist, dann ist die Barzahlung grundsätzlich möglich.

Barzahlung ist nicht schwarz. Woher soll der Mieter wissen, ob und wie und wann sein Vermieter eine Steuererklärung abgibt?

Als Mieter sollte man bei einer Barzahlung darauf bestehen, dass man Quittungen erhält, auf denen jeweils auch steht, wofür die Zahlung geleistet wurde und für welchen Zeitraum. Ansonsten hätte man irgendwann einmal ein Problem, die pünktlichen Zahlungen der Miete auch zu beweisen.

Aber ansonsten spricht nichts dagegen. Ein Vermieter kann gute Gründe haben, weshalb er die Miete lieber in bar kassiert und nicht über ein Konto laufen lassen will. Zum Beispiel, wenn die Ehefrau nichts von den Mieteinnahmen wissen darf, weil sie ansonsten gleich zum Klamottenkaufen geht.

Nein, denn ein Vermieter besitzt eine Immobilie, die gewerblich genutzt wird, wenn sie nicht von ihm selbst bewohnt, sondern vermietet wird. Auf diese Immobilie müssen Steuern gezahlt werden, selbst wenn sie leersteht. Dazu wird eine fiktive Mieteinnahme geschätzt und darauf Steuern berechnet. Es ist also kein Eigenheim, sondern eine Gewerbeimmobilie.

Der Vermieter muss angeben, wenn diese genutzt wird und damit auch seine Einnahmen, die er dadurch erzielt. Sollte er sie schwarz vermieten und die Immobilie wird kontrolliert, bekommt er einen riesigen Ärger mit dem Finanzamt. Und da er ja eh Steuern bezahlen muss, auch wenn er keinen Mieter hat, wieso sollte er sie schwarz vermieten? Das macht keinen Sinn...

Außerdem: Irgendwo musst du gemeldet sein, um Post empfangen zu können, also musst du eine Wohnung angeben.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Was hat das mit Barzahlung zu tun?

@jgobond

Mit Barzahlung hat das nichts zu tun, aber in der Frage stand "bar bezahlen also schwarz quasi?" Die Betonung liegt auf "schwarz", das wäre also nicht gemeldet und angegeben.

@jgobond

Bar ist nicht gleich schwarz

Dazu wird eine fiktive Mieteinnahme geschätzt und darauf Steuern berechnet

Nein. So etwas macht das Finanzamt nicht.

@Renick

DOCH!!!

Meine Eltern sind selbst Vermieter, und zwei der Wohnungen werden von meinen Geschwister bewohnt. Als es meinen Eltern finanziell noch besser ging, haben sie ihre Kinder kostenlos in den Wohnungen wohnen lassen, doch trotzdem musste mein Vater Steuern an das Finanzamt zahlen, denn die Wohnungen waren gewerblich und nicht privat.

Mein Vater hätte sie freikaufen müssen, um diesen Steuern zu entgehen, doch das hätte sich nicht gelohnt, denn das freikaufen ist sehr teuer.

@Katze446

Selten solchen Unsinn gelesen.

Natürlich können Eltern den Kindern Wohnungen kostenlos überlassen. Dann dürfen sie aber auch keine Kosten in der Steuererklärung geltend machen.

Da ist nichts mit freikaufen oder so. Und gewerblich waren sie nie und nimmer.

Man kann Eigentümer von Wohnungen sein, die man nicht an Dritte vermietet, weil sie die eigene Familie zu Wohnzwecken nutzt. Da gilt dann das gleiche, wie für ein Eigenheim. Es können keine Kosten, keine Zinsen und auch keine Abschreibung steuerlich geltend gemacht werden.

Will man die Steuervorteile nutzen, setzt das Finanzamt eine fiktive Miete von mindestens 60 % vom Marktniveau an. So etwas hat aber gar nichts mit der Frage zu tun.

@Katze446

Völliger Nonsens, Katze.

Da hast du einiges falsch verstanden.

@bwhoch2

Woher willst du wissen, dass diese Wohnungen nicht gewerblich waren bzw. sind? Sie waren und sind es bis heute, denn mein Vater ist Landwirt und diese Wohnungen sind Teil des landwirtschaftlichen Hofes. In der Landwirtschaft ist ALLES gewerblich, was zum Hof gehört, sogar der Garten. Auch wenn du mir das jetzt nicht glaubst, sogar für das Gemüse und das Obst, das in Eigenanbau dort angepflanzt wird (also nicht verkauft, sondern von der Familie selbst gegessen) gibt es jedes Jahr eine Schätzung, weil wir dadurch einen "steuerlichen Vorteil" haben und meine Eltern müssen ca. 400 Euro deswegen ans Finanzamt zahlen. Wäre es ein privates Grundstück, das nicht zum landwirtschaftlichen Hof gehört, müssten sie nichts zahlen. Aber es gehört eben zum Betrieb.

Das Einzige, das nicht gewerblich ist, ist das Familienhaus. Die Wohnungen wurden zur Vermietung gebaut, waren früher an Fremde vermietet, dann haben meine Geschwister kostenlos drin gewohnt und es waren trotzdem Steuern fällig.

Was das mit der Frage zu tun hat? Ganz einfach: Es wurde gefragt, ob man die Miete "quasi schwarz" bezahlen kann. Macht wenig Sinn, wenn es Gewerbeimmobilien sind und der Vermieter trotzdem Steuern zahlen muss.

@1strabag

Nix Nonsens. Meine Eltern werden es wohl wissen, wenn sie Besitzer dieser Wohnungen sind, meinst du nicht?

@Katze446
denn die Wohnungen waren gewerblich und nicht privat

Ja, du hast Recht, bei gewerblichen Immobilien ist das so!

Das hat dann aber nichts mit der Miete im Speziellen zu tun, sondern es handelt sich buchhaltungstechnisch um eine "Privatentnahme". Und hierfür muss man immer eine fiktive Einnahme ansetzen. Wenn ich ein Handy über mein Gewerbe laufen habe, muss ich für die private Nutzung etwas als Einnahmen ansetzen. Wenn ich ein Geschäftsauto habe, muss ich etwas für private Fahrten ansetzen. Das ist ganz normal.

Der Fehler bzw. das Mißverständnis in deiner Aussage liegt aber daran, dass die meisten Vermieter Privatleute sind und deren Wohnungen zur privaten Vermögensverwaltung gehört. Und hierbei verhält es sich dann total anders. Hier gibt es so etwas wie die Privatnutzung nicht, also keine fiktiven Einnahmen.

Wie es ich beim Fragesteller verhält, wissen wir nicht. Wir wissen noch nicht mal, ob er als Vermieter oder als Mieter fragt. Daher kann man nicht mehr dazu sagen. Aber das ist ja auch nicht der Kern der Frage.

@Katze446

Deine Aufklärung über steuerrechtliche Fragen in Bezug auf eine Landwirtschaft in Ehren, aber es war überhaupt nicht Gegenstand der Frage, ob die Wohnung, um die es geht gewerblich ist oder nicht, sondern der Fragesteller meinte sinngemäß, er könnte in Konflikt mit dem Finanzamt kommen, wenn er seine Miete bar bezahlt, weil das dann "schwarz" wäre. Dabei spielt es doch überhaupt keine Rolle, ob die Wohnung Teil eines Gewerbes oder einer Landwirtschaft sind oder nicht.

Schön, dass Du Dich so gut im Steuerrecht bzgl. Landwirtschaft auskennst. Im Gewerbe/in der Landwirtschaft ist es nun mal so, dass alles, was zum Hof gehört, dem landwirtschaftlichen Erwerb zugerechnet wird, solange man die Wohnungen nicht aus dem Betrieb entnimmt, um sie bspw. irgendwann einem Kind zu übertragen.

Als Landwirt wir man also sämtliche Betriebskosten, die im Lauf eines Jahres entstehen, von der Steuer absetzen und darin sind mutmaßlich auch alle Kosten, die auf die Mietwohnungen entfallen, die es am Hof gibt bzw. für die irgendwann einmal angelegentlich Errichtung oder Sanierung irgendwelche Kosten abgesetzt wurden. Das ist aber ein völlig anderer Sachverhalt, als der normal übliche, bei denen Privatleute eine oder mehrere Wohnungen ihr eigen nennen, um sie zu vermieten.

@Katze446

Aber Dein Halbwissen hat nichts mit der Frage zu tun und verwirrt allenfalls den Fragesteller.

@Renick

Genau, das war das Missverständnis. Das habe ich zu spät gemerkt, weil ich eben die eigene Erfahrung bzgl. meiner Eltern im Kopf hatte und nicht berücksichtigt habe, dass die Vermietung in diesem Fall anders ist.

Ich habe nicht daran gedacht, dass (logischerweise) die meisten Wohnimmobilien nicht auf gewerblichem Grund stehen.

@Katze446

Und ich habe meinen Job gelernt und verdiene genau damit mein tägliches Brot.

Aber dein Hörensagen ist ja besser.

Merkst du, dass du ganz alleine hier bist mit deinen Falschaussagen.......

@1strabag

Wo ist dein Problem? Ich habe meinen Fehler erkannt und eingesehen. Ich entschuldige mich dafür.

Ich wollte nur helfen, sonst nichts. Ja, ich habe es falsch gemacht, aber böse Absichten dahinter hatte ich gewiss nicht.

Gut, dass du so perfekt bist...

@Katze446

Ich bin nicht perfekt.

Ich kenne mich damit aber supergut aus.

@1strabag

Bist du Steuerberater?

@Katze446

Im Gegenteil :)

@1strabag

Aha, ein Steuerhinterzieher ;-)

@Katze446

nee, auch im Gegenteil :)

@1strabag

Dann arbeitest du beim Finanzamt

@1strabag

Guten Morgen!

Ich bräuchte mal deine Hilfe, und zwar bei ausländischen Aktien. Je nach Land muss man da eine Quellensteuer bezahlen, wird die automatisch mit deutschen Steuern (Kapitalertragssteuer, Abgeltungssteuer, Soli) verrechnet? Oder muss man sich die auf Umwegen zurückholen?

Habe nämlich erfahren, dass Kanada 30% Quellensteuer erhebt und es sehr kompliziert ist, sich diese zurückzuholen.

Wo finde ich eine Liste bzgl. der Steuern ausländischer Aktien und wie sie verrechnet werden oder ob sie selbst zurückgeholt werden müssen?

Ich bin erst seit letztem Jahr an der Börse und an den steuerliche Aspekt hab ich gar nicht gedacht.

Diese Antwort ist gleich in mehrfacher Hinsicht falsch:

Eine Wohnimmobilie, die vermietet wird, wird deswegen nicht zu einer Gewerbeimmobilie. Sie bleibt eine Wohnimmobilie, wenn darin gewohnt wird.

Auf diese Immobilie müssen Steuern gezahlt werden, selbst wenn sie leersteht.

Auch das ist falsch, denn natürlich kann eine Immobilie auch mal leer stehen, ohne dass dafür Steuern gezahlt werden müssen.

Dazu wird eine fiktive Mieteinnahme geschätzt und darauf Steuern berechnet.

Wenn der Vermieter belegen kann, dass eine Immobilie, für deren Kosten er eine Anlage V zur Steuererklärung ausfüllt, nicht vermietet war, weil sie entweder in der Zeit nicht vermietet werden konnte oder sich trotz Bemühungen kein Mieter fand, keine Einnahmen gebracht hat, wird auch nicht geschätzt. Die Kosten können dennoch abgesetzt werden, wenn sich schlüssig ergibt, dass die Vermietung weiterhin geplant und intensiv angestrebt wird. Natürlich nicht jahrelang, sondern für eine gewisse Zeit. Danach dürfen keine Kosten mehr abgesetzt werden. Ergeben sich Indizien, dass die Immobilie doch vermietet war, kann allerdings ein Steuervergehen daraus werden.

So ein Indiz könnte bspw. sein, dass im Einwohnermeldeamt eine Person oder mehrere unter der Adresse gemeldet sind, obwohl die Wohnungen eigentlich gar nicht vermietet sind.

Der Vermieter muss angeben, wenn diese genutzt wird und damit auch seine Einnahmen, die er dadurch erzielt.

Die Frage ist nur wann und wo er das angeben muss. Im Prinzip am letzten möglichen Tag für die Abgabe seiner Steuererklärung und das kann lange nach dem letzten Nutzungszeitraum sein.

Sollte er sie schwarz vermieten und die Immobilie wird kontrolliert, bekommt er einen riesigen Ärger mit dem Finanzamt.

Nur dann, wenn er für den Veranlagungszeitraum der Prüfung schon zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet war, dafür Kosten angegeben hat, aber keine Einnahmen. Wenn heute eine Wohnung vor Ort geprüft wird und man stellt fest, dass sie bewohnt ist, hat der Eigentümer/Vermieter noch rund 1 1/2 Jahre Zeit, um dafür eine ordentliche Steuererklärung abzugeben. Da droht erst einmal noch gar nichts.

Und da er ja eh Steuern bezahlen muss, auch wenn er keinen Mieter hat, wieso sollte er sie schwarz vermieten? Das macht keinen Sinn...

Muss er nicht. Nur, wenn er Kosten absetzen will.

Außerdem: Irgendwo musst du gemeldet sein, um Post empfangen zu können, also musst du eine Wohnung angeben.

Ja, aber nicht bei einem Amt, sondern bei denen, die mir Post schicken wollen und da könnte ich theoretisch auch eine ganz andere Adresse angeben.

So könnte es ohne weiteres sein, dass jemand eine Wohnung mietet, aber nicht um ständig dort zu wohnen, sondern für gewisse Zwecke des begrenzten Aufenthalts eine Bleibe zu haben. Zum Beispiel eine Ferienwohnung.

Eigentlich sollte man hier gar nicht auf eine Frage antworten, wenn man keine Ahnung hat, aber es gibt natürlich Fälle, wo man glaubt, vollumfänglich Bescheid zu wissen, aber eigentlich mit seinem Wissen völlig daneben liegt. Das ist Dir leider passiert.

@bwhoch2

Dann ist es mir passiert, weil die Wohnungen meiner Eltern zu einem landwirtschaftlichen Betrieb gehören. Alles, was auf diesem Grund und Boden des Betriebs steht, wird in diesem Fall als gewerblich gezählt, bis auf das selbst bewohnte Familienhaus. Und deshalb hätte mein Vater diese Wohnungen "freikaufen" also privatisieren müssen, um diesen Steuern zu entgehen.

Ich habe nicht berücksichtigt, dass die meisten Wohnimmobilien eben nicht auf gewerblichem Grund stehen. Habe es verstanden.

@Katze446

Sehr gut. Dann war mein zwischenzeitlicher Kommentar auf Deinen Kommentar auch schon überflüssig. TmL.

@bwhoch2

Das macht nichts. Du hast mir die Augen geöffnet, denn ich habe da einen großen Fehler gemacht, aber es zu spät bemerkt. Konstruktive Kritik ist immer gut!

Kann man machen.

Wenn aber im Mietvertrag steht, dass die Miete auf ein bestimmtes Konto überwiesen werden muss, dann muss der Vertrag geändert werden, bzw. müssen beide Vertragspartner dem zustimmen.

Die Rechtzeitigkeit der Mietzahlung bleibt davon unberührt.