Kindergarten Aufsichtsperson

1 Antwort

Ein solches Gesetz gibt es nicht. Der Träger übernimmt mit dem Vertragsabschluss die Aufsichtspflicht der anvertrauten Kinder und hat dafür Sorge zu tragen, dass qualifiziertes Personal diese gewährleistet.

Die Leitung der Einrichtung entscheidet dabei in besonderem Maße, was sie welcher Fachkraft zutrauen kann und will. So wird eine Berufsanfängerin weniger Aufsichtsverantwortung bekommen, als eine erfahrene Erzieherin oder Kinderpflegerin.

Wenn ein Kind sich in Anwesenheit der Kinderpflegerin verletzt, passiert normalerweise erst mal gar nichts. Es besteht kein Anspruch auf Verhinderung von Unfällen. Relevant wird das Ganze erst, wenn Eltern klagen. 

Entscheidend ist dann, ob die aufsichtführende Person ihre Aufsichtspflicht erfüllt hat. Ist das geschehen, ist die Kuh vom Eis. 

Hat sie es nicht, wird geprüft, ob die Erzieherin die Fähigkeiten der Kinderpflegerin richtig eingeschätzt hat oder ob diese mit der Situation überfordert war. Dann wird sich die Fachkraft verantworten müssen, die die Kinderpflegerin falsch eingeschätzt oder sie wider besseren Wissens in diese Situation gebracht hat.

Madameschlau25 
Fragesteller
 15.05.2015, 22:43

Danke für deine Antwort erstmal. Das was ich dann nicht ganz verstanden habe, war zu meiner Praktikumszeit waren alle Erzieher aufgrund Grippe u.ä. krank, weshalb es in den drei Gruppen jeweils nur eine Kinderpflegerin (+ein/e Praktikant/in) gab. Irgendwie waren auch alle besorgt. Mir wurde damals gesagt, dass es gesetzlich nicht geht oder so.  

Jule59  16.05.2015, 14:14
@Madameschlau25

Es gibt in den meisten Bundesländern für Kindertageseinrichtungen eine sogenannte "Fachkräftepflicht". Diese legt meist auch fest, wie die Zusammensetzung dieser Fachkräfte-Teams auszusehen hat. 

In aller Regel sind mindestens Erzieherinnen für die dauerhafte Leitung von Gruppen notwendig, was demzufolge verbietet, geringer qualifizierte Kräfte auf Dauer mit dieser Aufgabe zu betrauen. 

Zur temporären Überbrückung von Engpässen gilt aber dann wiederum die Einschätzung der Qualitäten durch die Leitung, welche zu verantworten hat, ob sie die zeitweise Gruppenführung z.B. einer Kinderpflegerin überträgt.