Kinder während der Ausbildung noch auf Lohnsteuerkarte?

2 Antworten

Ja, solange die Kinder noch in der Ausbildung sind und von dir abhängig, kannst du sie auch auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen.

Das stimmt so nicht. Eher kann man sagen: Solange es Kindergeld gibt, wird das Kind auch auf der Lohnsteuerkarte eingetragen. Die Enragung entfällt, wenn die eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes mehr als 8.004 € betragen. Das kann bei einer Ausbildunngsvergütung im Lehrverhältnis leicht überschritten werden. Allerdings ist die Berechnung der Einkünfte für Kinder einigermaßen kompliziert. Im Einzelfall muss dem Finanzamt für die Eintragung des alles offengelegt werden, und dann bekommst Du auch meist eine gute und richtige Auskunft.