2. Kind auf Lohnsteuerkarte?

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Die eingetragenen Kinderfreibeträge verändern nur den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer, nicht jedoch die Höhe der Einkommensteuer. Bei einem Bruttoeinkommen von unter ca. 2300 € ändert sich z.B. gar nichts, weil bereits mit 1,0 Kinderfreibeträgen in Steuerklasse III weder Kirchensteuer noch Solizuschlag abgezogen wird. Somit bringt das zweite Kind steuerlich erst mal keine weitere Ersparnis.

Erst mit der Einkommensteuererklärung prüft das Finanzamt, ob ihr mit Kinderfreibeträgen (auf die Einkommensteuer) oder dem bereits ausbezahlten Kindergeld besser dran seid. Außer bei sehr hohen Einkommen ist aber i.d.R. das Kindergeld günstiger.

EnnoBecker  05.03.2010, 14:43

Korrekt. DH.

ZauberinDanny  06.03.2010, 00:43

Super Antwort. DH

irgendwie kann ich es mir nicht vorstellen, dass es keinen unterschied macht, ob man ein oder zwei kinder eingetragen hat.

frag doch mal einen steuerberater oder erkundige dich beim finanzamt.