Bekommt man eine Lohnsteuerkarte wenn man vorher nicht gearbeitet hat?

2 Antworten

Es gibt keine Lohnsteuerkarte mehr. Leute die noch eine alte Lohnsteuerkarte haben, sollten sie beim neuen AG vorlegen. Die ist noch für eine Weile gültig. Leute die keine haben und erst neu anfangen zu arbeiten, müssen eine Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug beantragen. Ich denke mal beim Finanzamt od. der Gemeinde. Der AG sieht also, dass du nicht gearbeitet hast, weil diese Bescheinigung ja jetzt erst ausgestell wird. Vllt. stellt er deshalb keine Fragen, aber lügen kommt nicht gut. Falls du wieder eine Bewerbung schreibst, sei ehrlich.

Ja ich werde den Lebenslauf auf jeden Fall überarbeiten 
bei der Stelle ^^ Soll ich mich jetzt ans Finanzamt wenden
und nicht mehr ans Bezirks / Bürgeramt? Und wegen Gehalt
sag ich einfach ich hab die Lohnsteuerkarte nicht abgegeben
weil das Gehalt 1. nicht hoch war und 2. immer unterschiedlich
(Freiberufler). 

Und was meinst du mit 
"weil diese Bescheinigung jetzt erst ausgestellt wird"
Kann ich also nicht rückwirkend was beantragen? 
Oder wäre das nur möglich wenn ich vorher gearbeitet hätte
zu dem Zeitpunkt oder wie? Ich kann ja sagen hab meine 
jetzige verloren und musste die deshalb wieder beantragen
@Radiate

Die Bescheinigung muß mittlerweile beim Finanzamt beantragt werden. Rückwirkend geht nicht Die schreiben doch das Datum von heute rein, also das Ausstellungsdatum und nicht 2010 od. so. Wenn du tatsächlich eine Lohnsteuerkarte gehabt hättest, müsstest du diese jetzt beim neuen AG abgeben, da nützen solche Lügen nichts. Auch wenn ein Gehalt angeblich nicht hoch war, od. nur ein Aushilfslohn gezahlt wird, muß man die Steuerkarte abgeben. Freiberufler zahlen auch Steuern. Es käme gut, wenn du ein Berufspraktikum gemacht hättest, dazu braucht man keine Steuerkarte, weils ja nichts gezahlt wird, aber da gibt es hinterher ein Praktikumszeugnis. Sei ehrlich, und. hoffe drauf, dass du beim Vorstellungsgespräch nicht nach deiner "angeblichen Nebentätigkeit" gefragt wirst.

ja nur ab 16

Wie - ja? Also steht die Lohnsteuerkarte einem zu
egal ob man arbeitstätig war oder nicht?
Sicher oder denkst dus nur - weil Vermutungen helfen mir nicht
ich brauche konkrete Anhaltspunkte