Bekommt man eine Lohnsteuerkarte wenn man vorher nicht gearbeitet hat?
Geht darum dass ich im Lebenslauf angab
dass ich neben der Ausbildung gearbeitet habe.
Hab ich aber nicht ^^ Nun habe ich ein Jobangebot bekommen
und soll dort zeitnah anfangen und hier kommt das Problem.
Die Firma will die alte Lohnsteuerkarte haben
von der Zeit als ich angab dass ich da gearbeitet habe
also von der Ausbildungszeit (Ausbildung=schulisch)
Mir gings primär darum dass der Arbeitgeber nicht erfährt
wie viel ich bekommen habe oder weiß wo wann
ich gearbeitet hab. Dann fand ich den folgenden Link
http://www.helpster.de/wo-beantrage-ich-meine-lohnsteuerkarte-so-bekommen-sie-sie-einfach_24966#zur-anleitung
Demnach werden nur Daten angegeben die für den Arbeitgeber
insofern interessant sind dass er weiß wie viel ich ihm koste.
ABER:
1) Da ich ja nicht arbeitstätig war zu der Zeit
steht mir überhaupt die Lohnsteuerkarte zu?
2) Sind auch die Gehaltsangaben und Arbeitsdauer (Mon/Jahr)
mit angegeben sodass nachvollzogen/bestätigt werden kann
von wann bis wann ich wo gearbeitet habe?
2 Antworten
Es gibt keine Lohnsteuerkarte mehr. Leute die noch eine alte Lohnsteuerkarte haben, sollten sie beim neuen AG vorlegen. Die ist noch für eine Weile gültig. Leute die keine haben und erst neu anfangen zu arbeiten, müssen eine Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug beantragen. Ich denke mal beim Finanzamt od. der Gemeinde. Der AG sieht also, dass du nicht gearbeitet hast, weil diese Bescheinigung ja jetzt erst ausgestell wird. Vllt. stellt er deshalb keine Fragen, aber lügen kommt nicht gut. Falls du wieder eine Bewerbung schreibst, sei ehrlich.
http://de.wikipedia.org/wiki/Lohnsteuerkarte
Hier ein Link zum neuen Verfahren.
Die Bescheinigung muß mittlerweile beim Finanzamt beantragt werden. Rückwirkend geht nicht Die schreiben doch das Datum von heute rein, also das Ausstellungsdatum und nicht 2010 od. so. Wenn du tatsächlich eine Lohnsteuerkarte gehabt hättest, müsstest du diese jetzt beim neuen AG abgeben, da nützen solche Lügen nichts. Auch wenn ein Gehalt angeblich nicht hoch war, od. nur ein Aushilfslohn gezahlt wird, muß man die Steuerkarte abgeben. Freiberufler zahlen auch Steuern. Es käme gut, wenn du ein Berufspraktikum gemacht hättest, dazu braucht man keine Steuerkarte, weils ja nichts gezahlt wird, aber da gibt es hinterher ein Praktikumszeugnis. Sei ehrlich, und. hoffe drauf, dass du beim Vorstellungsgespräch nicht nach deiner "angeblichen Nebentätigkeit" gefragt wirst.
ja nur ab 16
Wie - ja? Also steht die Lohnsteuerkarte einem zu
egal ob man arbeitstätig war oder nicht?
Sicher oder denkst dus nur - weil Vermutungen helfen mir nicht
ich brauche konkrete Anhaltspunkte