Kind ist mit der Ausbildung fertig, wie rechnet Finanzamt ab 01.07.-31.12.

3 Antworten

??? Wenn das Kind in der Ausbildung ist, hat es bestimmt eine eigene Lohnsteuerkarte und steht nicht mehr bei Dir drauf. Nach der Ausbildung hat es sowieso eine LStK.

Das Kind "weglassen" geht erst, wenn es das 18. Lj. vollendet hat. Das bedeutet, erst mit diesem "erscheint" der halbe oder volle "Kinderfreibetrag" (als Ziffer 0,5 oder 1) nicht mehr in der Lst-Karte bzw. auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung. Wenn das Kind also z. B. am 01.07. 18 Jahre wird, wird es bis einschl. 30.06. berücksichtigt.

sie ist schon 18 jahre, Elster speichert die Daten nicht ohne die Eingabe des Gehalt des Kindes. Muss ich die Aufstellung machen oder Häckhen setzen 01.07.-31.12.keine Einkünfte erhalten?

Das "Kind" hat doch bereits während der Ausbildung eine eigene Steuer-ID. Sein Einkommen hat mit deinem nichts zu tun. Nur Ehegatten können gemeinsam veranlagt werden.