kann ich meinen Kinderfreibetrag 1,5 an meinen Partner übertragen

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die kinder können nur bei einem ehemann eingetragen werden, nicht aber wenn ihr nicht verheiratet seid

Es sind nicht seine Kinder (der Lebensgefährte) und da ist auch noch der leibliche Vater, der sicher Unterhalt für die Kinder zahlt.

Das stimmt so nicht.

@volkri

der leibliche vater behält 1, 5 kinder und der ehemann, der nicht der leibliche vater ist kann die 1,5 kinder auf die Karte bekommen. es geht. bei uns geht es nämlich auch.

@hibiskuss

Du hast recht, ich habe mich gerade auch schlau gemacht. Ist seit 1996 möglich.

Nein, der leibliche Vater der Kinder hat die andere Hälfte auf seiner Lohnsteuerkarte, er zahlt schließlich auch Unterhalt, oder?

der Vater hat seine hälfte auf der lohnsteuerkarte ich meine ja auch meine

Das geht nur, wenn er der leibliche, Adoptiv- oder Pflegevater ist.

Nachtrag: Es würde auch für einen Stiefvater gelten. Vorraussetzung ist die Heirat, wie hibiskuss geschrieben hat.

Wie hat man denn bitte 1,5 Kinder?! Ein halbes Kind? :D

ja natürlich ich habe drei kinder und der Vater hat die hälfte 1,5 und ich habe die andere hälfte auf der lohnsteuerkarte 1,5 macht zusammen 3 Kinder

Also, ich gebe hier nunmal ein Paar Fakten an.

  1. Egal ob der getrennt lebende Elternteil Unterhalt zahlt oder nicht, könnte zum Beispiel der erziehende und betreuende Elternteil den ganzen Kinderfreibetrag auf sich übertragen lassen. In der Steuererklärung gibt es einen Punkt wo man das einfordern kann, mit der Begründung, dass das Kind ist nicht beim anderen Elternteil gemeldet ist. Habe ich gemacht und zwar ohne Stress mit dem Vater. Ich erziehe, kaufe Alles nötige ein, bezahle Freizeitaktivitäten und Schulmaterial, und damit war das Thema erledigt. Das Finanzamt würde auch gar nicht auf Beschwerden des nichterziehenden Elternteils eingehn, sondern höchstends ne Meldebescheinigung verlangen, um zu prüfen ob Kind dort gemeldet ist oder nicht. Es hat auch nix mit Sorgerecht zu tun, höchstends mit Sicherung des Aufenthaltsbestimmungsrecht. Solange der andere das Kind nicht bei sich melden könnte, steht der Erziehende Elternteil absolut sauber da.

  2. Unterhaltspflich für das Kind besteht absolut immer, wer nicht zahlen kann muss Eidestatlich Versichern das er nix hat, wenn Erziehender Elternteil auf das Geld besteht. Und der Schuldenberg würde Monat zu Monat dann trotzdem immer Höher. Um den Kindesunterhalt kommt absolut keiner drum herrum, egal ob die Frau nochmal heiratet und nen Millionär dann hat oder nicht. Nur der Ehegattenunterhalt (auch zu zahlen bei nichtverheirateten wenn Kind da) wäre schon beim Zusammenzug mit neuem Partner gefährdet nach neuem Recht! Und das auch nur, wenn ein Kind aus der Verbindung entstanden ist, und dieses unter 3 Jahren ist, da es eh nur noch für einen Ex Lebendspartner Unterhalt gibt, wenn der ein Kleinkind versorgen muss.

  3. Wer sich hier lächerlich macht wegen 0,5 Kindern oder anderen komischen Zahlen, hat deffinitiv in der Schule nicht aufgepasst! Sowas lernt man im 9 Klasse Hauptschule sogar.

  4. Das Stiefelternteil kann den Kinderfreibetrag berücksichtigt bekommen, aber nur wenn man verheiratet ist. Soll einfach ausschliessen, das gemogelt wird damit.