Muss ich meinem AG die Geburtsurkunden meiner Kinder geben?

8 Antworten

Wenn auf der Lohnsteuerkarte eine andere als LStKl 6 steht, hat der ArbG auch mit der eingetragenen Steuerklasse abzurechnen!

Es gibt ArbG, die sich wegen des SolZ per Geburtsurkunde absichern wollen. Du könntest ja auch Kinder auf der Steuerkarte haben, die nicht deine eigenen sind und hättest dann u. U. einen erhöhten Soli zu zahlen. Du kannst die Vorlage der Geburtsurkunden trotzdem verweigern. Dem ArbG muss genügen, wenn er deine schriftliche Erklärung dazu hat, dass du eigene Kinder hast.

Du könntest ja auch Kinder auf der Steuerkarte haben, die nicht deine eigenen sind und hättest dann u. U. einen erhöhten Soli zu zahlen.

Für den Arbeitgeber ist maßgebend, was auf der Lohnsteuerkarte steht. Wenn das Finanzamt bzw. die Gemeinde bei der Eintragung einen Fehler gemacht hat, ist das nicht das Problem des Arbeitgebers.

@PatrickLassan

Das ist richtig. Es soll unter den ArbG aber auch Erbsenzähler geben;-)

es ist Lohnsteuerklasse 2 eingetragen daher verstehe ich es nicht warum er meint mich mich 6 abrechnen zu wollen

Die Geburtsurkunden deiner Kinder gehen deinen Arbeitgeber rein gar nichts an.

Alle Daten,die er für die ordnungsgemäße Abrechnung benötigt,gehen aus der Lohnsteuerkarte 2010 bzw. einer Lohnsteuerabzugsbescheinigung hervor.

Wenn ihm diese Unterlagen vorliegen,kann er nicht nach eigenem Gutdünken die Lohnabrechnungen abändern,sondern hat sich an die entsprechenden Angaben der Ämter zu halten.

Eine Abrechnung mit Lohnsteuerklasse 6 ist falsch - ich gehe mal davon aus, das du ihm rechtzeitig die Lohnsteuerkarte übergeben hast! Melde dich im Lohnbüro und lasse das berichtigen.

Zahlt dir dein Arbeitgeber das Kindergeld oder bekommst du das vom Amt? Wenn er es zahlt, dann braucht er logischer weise die Geburtsurkunden zwecks richtiger Berechnung.

Aber selbst wenn nicht, er will sich halt anhand der Urkunden absichern - was ist denn so schlimm daran, ihm die Kopien zu überreichen?

Bekomme mein kindergeld ganz normal von der Kindergeldkasse. Alles was er wissen muss steht auf der Lohnsteuerkarte, Kinder und Lohnsteuerklasse. Für was will er sich denn absichern??? Das ist in meinen Augen etwas privates was keinem was angeht oder zeigst du jeden X beliebigen wenn du es nicht muss die Geburtsurkunde deiner Kinder. Ihm geht das einfach nichts an und musste ich auch noch nie bei irgendeinen anderen AG

@LilAngel1412

Ich bin ehrlich gesagt, noch nie in die Schwierigkeit gekommen drüber nach zu denken, wem ich die Geburtsurkunden zeige und wem nicht. Allerdings stehen da auch keine Geheimnisse drin.

Sicher hast du recht - am Ende geht es ihm nix an

Versuch dich doch einfach mal an die Lohnbuchhaltung zu wenden - dein AG wird doch sicher wen im Büro sitzen haben für soetwas und falls nicht, dann macht es sein Steuerbüro, so wie er es dorthin gemeldet hat. Das Steuerbüro kannst du im Zweifelsfalle dann auch selber anrufen und die Abrechnung berichtigen lassen.

Liegt ihm denn die geänderte Lohnsteuerkarte schon vor?

Man rechnet immer mit Lohnsteuerklasse 6 ab, wenn man keine Infos hat, damit der Arbeitnehmer nicht nachzahlen muss. Die Differenz zu deinen Gunsten muss er dir dann selbstverständlich wieder erstatten.

ja er hat seid anfang an meine Lohnsteuerkarte vorliegen wo alle sachen so eingetragen sind

Die für den Arbeitgeber für die Lohnsteuerberechnung erforderlichen Angaben kann er der Lohnsteuerkarte bzw. der Ersatzbescheinigung entnehmen, Geburtsurkunden benötigt er auf keinen Fall. Frag doch mal, was er damit überhaupt will.

Die Berechnung der Lohnsteuer nach StKl. VI ist nur dann zulässig, wenn keine Lohnsteuerkarte/Ersatzbeschenigung vorgelegt wurde oder bei einem zweiten Arbeitsverhältnis.