Kilometerpauschale Gewerbetreibender

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Laut meinen Recherchen im Internet könnte ich 30cent pro km verlangen was einer Summe von rund 200.- entspricht.

Das ist genau die Pauschale, die angewendet werden kann un muss, wenn das private Kfz für das Gewerbe verwendet wird.

Die tatsächlichen Kosten spielen nur dann eie Rolle, wenn das Kfz auf das Gewerbe angemeldet ist.

JoWaKu  22.09.2012, 10:15

Das oben geschriebene ist das, was man als Fahrtkosten in der Einnahmen-Überschssrechnung (EÜR) als Ausgabe für die Nutzung des privat-Kfz ansetzen kann.

Was man dem Kunden als Fahrtkosten(-pauschale) auf die Rechnung schreibt, ist eine ganz andere Sache und hängt davon ab, was dazu mit ihm vereinbart ist.

Alles in der Rechnung zählt dann in derEÜR bei den EInnahmen mit.

30 Cent pro km ist der Satz, den man für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte geltend machen kann (die sogenannte Pendlerpauschale). Mit den Kosten, die Du als Gewerbetreibender deinen Kunden in Rechnung stellen kannst, hat das nichts zu tun, der km-Satz sollte sich an den tatsächlichen Kosten orientieren,

Neim 30 cent pro km du braust um deine kosten zu deken 1.20-1.40 pro km das ist jetzt für pkw kleiner lkw 3.5 t 2-3 euro pro km die bezinkosten sind da auch drin der lohn nicht denk dran dein auto brauch auch wartung du musst auch rücklagen bilden LG

30 Cent/Kilometer sind die reinen Kosten für die Fahrt. Das ist nicht zu hoch gegriffen. Das würde man (plus Stundensatz für die Fahrt) ansetzen, wenn ein Auftraggeber die Fahrt im Zusammenhang mit einem Auftrag verlangt. Z.B. ein Fotograf aus Berlin wird für Magdeburg gebucht. Für eine Fahrt zu einem Interessenten, welche quasi eine Vertreterreise ist, kannst Du ihm die Kosten nicht auferlegen. Diese Kosten kannst Du von der Steuer absetzen.