Kilometerpauschale bei geteiltem Dienst
Wie kann man bei der Steuererklärung folgende Situation angeben?: Man hat Frühdienst, von 7 - 9 Uhr, dann fährt man heim und hat von 16 - 22 Uhr Dienst und fährt wieder heim. Man hat den Arbeitsweg also doppelt so viel wie normal. Kann man dies bei der Kilometerpauschale zusätzlich geltend machen?
4 Antworten
Nach gegenwärtiger Rechtslage: Nein. Das hat der Bundesfinanzhof 2003 entschieden. Aktenzeichen VI B 101/03.
Auch, wenn der Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und zurück mehrmals täglich zurückgelegt werden muss, kann die Entfernungspauschale für jeden Arbeitstag nur einmal angesetzt werden.
Das ist mir Neu! Meines Wissens (ich hatte auch oft Teildienst) kann man es Absetzen oder angeben, wenn MINDESTENS 4 oder es waren 5 Stunden Freizeit dazwischen liegen. Habs selbst schon so gehabt. Mußte mir meinen Teildienst nur schriftlich bestätigen lassen. Wenn es unter den 4 oder 5 Stunden war, ging es nicht.
Ja, kann man. Aber ohne detaillierte Bescheinigung des Arbeitgebers schluckt das Finanzamt die Sache nicht. Besorg lieber jetzt eine, bevor sich deswegen alles um Monate verzögert...
ja sicher.
natürlich
Die Arbeitszeiten dazu schreiben
Wie kann man das angeben? Ich kann doch nicht einfach die doppelten KM aufschreiben oder die Tage erhöhen.