?4km einfacher Arbeitsweg - kann ich das in der Steuererklärung angeben? Wie?

4 Antworten

Da gibt es irgendwo ein Feld in der Anlage für Arbeitnehmer, in der Du das angeben kannst.

Bringen tuts aber nur was, wenn Du sonst hohe Werbungskosten hast, da Du ohnehin eine Werbungskostenpauschale in Höhe von 1.000 ansetzen kannst (genauer: das passiert automatisch). Erst wenn Du im Einzelnachweis aller Werbungskosten über 1.000 Euro kommst, kannst Du die statt der Pauschale ansetzen. Dann bringen auch die Kilometer was, sonst sind sie für die Galerie.

Du brauchst dafür keine weiteren Belege, auf der Lohnsteuerbescheinigung steht ja wo du arbeitest. Du kannst die 4 km x Arbeitstage x 0,30 Euro in der Anlage N als Werbungskosten absetzen. Aber nur die einfache Fahrt (Die Fahr ZUR Arbeit, die Heimfahrt ist ja Privatvergnügen ;P ) ist absetzbar. Allerdings gibt es auch einen Pauschbetrag von 1000 Euro den du ansetzen darfst, falls du mit den tatsächlichen Werbungskosten nicht über diese 1000 Euro kommst.. LG, Cyara

Ich gebe da immer alles an was mir möglich erscheint. Die streichen dann schon raus was ihnen nicht passt. ;-P
Der Arbeitsweg zählt wieder vom ersten Kilometer an. Da ist es auch egal wie du ihn zurück legst. Gib die 4km an - an 220 Arbeitstagen sind das auch 880 Kilometer - mal -0,36€ glaube ich- sind auch 316,80€ um die du dein zu versteuerndes Einkommen senkst.
Belege dafür bedarf es keine.

Nein du brauchst keine Belege aber du kannst es angeben, in die Anlage N, da gibt es einen extra Abschnitt für Fahrtkosten. Über die Standartpauschale kommst du zwar nicht hinaus aber es lohnt sich trotzdem.