Ist das ein berufsbedingter Umzug?

9 Antworten

Hallo, mich würde interessieren, ob Du den Umzug nun gelten gemacht hast und wie das Finanzamt reagiert hat -- bei uns liegt ein ähnlicher Fall vor (Umzug in Elternzeit abgelehnt, da keiner Beschäftigung nachgegangen wird --- diese wird aber nach Elternzeit wieder aufgenommen u. Fahrtzeit hat sich um mehr als 1 Std. verkürzt), der gerade abgelehnt wurde u. ich überlege da gegenanzugehen. Hat sonst noch jemand Erfahrung mit Umzugskosten als Werbungskosten während der Elternzeit? Danke und Grüße

Bei berufsbedingtem Umzug können die gesamten Ausgaben als Werbungskosten abgesetzt werden.

Es reicht aus,wenn die tägliche Fahrzeit zur Arbeit um eine Stunde verkürzt wird.

http://www.umzugsauktion.de/steuertipps

Doch, den Umzug kannst Du angeben, weil Dein Arbeitsweg erheblich kürzer ist.

Als Ausgleich fällt ja eine geringer Fahrtstrecke an, so daß Du weniger Kilometer geltend machen kannst.

Wenn sich die Fahrtzeit um mindestens eine Stunde verkürzt, dann ist das auf alle Fälle ein berufsbedingter Umzug und das Finanzamt muß ihn anerkennen.

das kannst du tun.. weil dir ja auch im Gegenzug die km-Pauschale sich verringert