KFZ: VHV SF-Klasse zum anderen VU mitnehmen
Hallo Leute,
ich suche, wie einige vielleicht schon wissen, eine billige KFZ-Versicherung für Fahranfänger. Da meine Eltern bei der VHV sind habe ich mich etwas erkundigt. Ich würde durch meine Eltern mit meinen 18 Jahre (BF17) bei der VHV in die SF-Klasse 2 einsteigen (55%), da ich die Voraussetzungen für die sog. "Verbesserte Fahranfängerreglung" bei denen erfülle.
Da die VHV im Gegensatz zu anderen VU nicht ganz so billig ist, bezahle ich dort mit den 55% genau so viel wie bei anderen VU mit SF 1/2 (75%), bei denen ich bei diesen einsteigen würde.
Jetzt ist meine Frage natürlich, ob meine SF2, die ich bei VHV erhalte auch bei Versicherungswechsel (nach dem 1. Jahr) bestehen bleibt oder ob diese nur bei der VHV intern gilt? Rein theoretisch könnte ich vom Führerscheinbesitz (nach Jahren) her bei anderen VU keine SF2-Klasse erreicht haben.
Ich hoffe, dass ich mich verständlich ausgedrückt habe. Ich danke euch schon einmal für eure Hilfe! MfG Phil
4 Antworten
Na ja, rechne auch bitte, ob es nicht günstiger wird bei Zweitfahrzeugregelung über die Eltern. Oft ist dies auch prickelnd.
Nein, Du kannst die SF2 nicht zu einem anderen Unternehmen mitnehmen, weil es eine VHV spezifische Regelung ist. Die HUK hat zum Beispiel auch die "verbesserte Zweitwagenregelung". Dort müssen aber alle Fahrer mindestens 25 Jahre alt sein.
Die "reguläre" SF, die Du mit den Jahren selbst erfahren hast, wird aber selbstverständlich von anderen KFZ-Versicherungen anerkannt.
Kleine Kritik, deine kühne Behauptung kann ich für die HUK Coburg nicht bestätigen. Verbesserte ZW-regelung gibt es ab 23 Jahre (nicht 25) und bedeutet SF-Klasse 4 und 48 % Beitrag.
Bei einem Versicherer-Wechsel wird dir nur der SF-Rabat t bestätigt, den du OHNE Sondereinstufung bekommen würdest. Bei jedem Versicherer musst du eine Führerscheinkopie einreichen. Du bekommst nur die Jahre angerechnet, die du theoretisch gefahren haben kannst
Dann hast du noch nie eine Übertragung der schadenfreien Jahre mitgemacht - dies geht nur mit einer Kopie des Führerschein!!!
Bei einem Versichererwechsel wird ja keine Übertragung der schadenfreien Jahre durchgeführt, sonder die bisherige SF-Klasse wird einfach vom neuen Versicherer übernommen.
Dann hast du noch nie eine Übertragung der schadenfreien Jahre mitgemacht - dies geht nur mit einer Kopie des Führerschein!!!
Bei einem Versichererwechsel wird ja keine Übertragung der schadenfreien Jahre durchgeführt, sonder die bisherige SF-Klasse wird einfach vom neuen Versicherer übernommen.
Natürlich kann man, dann ist man aber auch versicherungstechnisch ein Neuanfänger und somit bei vielen Versicherungen eben hohe Kosten und meist auch Vorauskasse. Also bitte!
Siola, bist Du sicher? Wird die Sondereinstufung nicht wieder "abgezogen" bei einem Wechsel?
@schleudermaxe,
hast natürlich Recht - bei einem Versichererwechsel meldet der Vorversicherer nur die Anzahl der gefahrenen, schadenfreien Jahre weiter sowie die Anzahl Unfälle - hierfür benötigt man natürlich auch keine Füherscheinkopie!
Ich musste noch nie eine Kopie meines Führerscheins bei einem Versicherungswechsel einreichen.
@ Anton96,
bei einem Verischererwechsel brauchst du auch keine Kopie, jedoch bei einer Übertragung der schadenfreien Jahhre ist dies unbedingt erforderlich! Eben gerade wegen dem Führerscheindatum! Der Übernehmende kann ja nur so viele Jahre bei einer Übertragung angerechnet bekommen, wie er den Führerschein hat - dies hat bei einem normalen Versicherewechsel keine Bedeutung, deshalb ist hier keine Kopie des Führerschein erforderlich!
ich glaube nicht, das du die 55% bei einem anderen anbieter bekommst, wenn du wechselst
Ich kann es mir auch nicht vorstellen, nur sicher wissen möchte ich es gerne :-D
Ich hab bei bisher noch keiner einzigen KFZ Versicherung meinen Führerschein zeigen oder kopieren müssen. Ich kann ja auch ein Auto anmelden ohne in Besitz eines Führerscheins zu sein...