Kfz Versicherung Vorgehensweise?

6 Antworten

Kennt sich .....?

Ja. mein Berater kennt die Damen und Herren in der Schadenabteilung. Wieso denn Deiner nicht?

Meine Versicherung ersetzt den Schaden, wenn repariert wird. Du bist mit der vereinbarten SB dabei und hast ggf. die Spitze zu wuppen, wenn der Restwert zu niedrig ausfällt.

Dann muss eben ein gebrauchter Kat. her.

Viel Glück.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Äußerst seltsam, dass von einer Schrottkarre ausgerechnet der Katalysator gestohlen werden soll.

Hat sich da jemand auf offener Straße unter dein Auto gelegt, und das Ding abmontiert?

Mir wurde vergangene Woche mein Katalysator von Auto geklaut.

Ja, das greift aufgrund der hohen Edelmetallwerte für das darin enthaltene Palladium rasant um sich. Bei vielen Modellen ist das in 2 Minuten abgebaut, das geht supereinfach.

Ich habe dies meiner Teilkaskoversicherung mitgeteilt.

Korrekt.

Die haben einen Gutachter geschickt, welcher meinte, die Reparatur würde den wiederbeschaffungswert des Autos übersteigen und ich solle das Auto verschrotten lassen.

Was ist das denn für eine Möhre? Der Ersatz des Kats kostet mit Einbau um die € 2.000.-- oder so. Dann wäre dein Auto also keine € 2.000.-- mehr wert.

Was passiert jetzt?

Du erhältst den Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert lt. Angebot bzw. Erlös abzgl. ggfs. SB vom VR erstattet.

lupus12 
Fragesteller
 15.01.2021, 15:20

Ist ein 98 Polo, 130000 gelaufen und liegt mir eigentlich am Herzen, da mein erstes Auto und eigentlich sonst top in Schuss.

verreisterNutzer  15.01.2021, 16:26
@lupus12

Schau aufm nächsten Schrottplatz

Nein, du erhältst auf jeden Fall den derzeitigen Marktwert des Autos. Um den Katalysator zu bezahlen, musst du den Rest drauflegen.

Beispiel:

  • Marktwert des Autos: 1000 EUR
  • Wiederbeschaffung des gestohlenen Teils: 1500 EUR - also wirtschaftlicher Totalschaden!
  • du kriegst 1000 EUR und zahlst selbst noch 500 EUR drauf
FordPrefect  15.01.2021, 15:00
und zahlst selbst noch 500 EUR drauf

Wofür denn? Das Geld bekommt der VN nur, wenn das Fahrzeug tatsächlich verschrottet wird.

shagdalbran  15.01.2021, 15:04
@FordPrefect

Da bin ich mir nicht sicher. Vor einigen Jahren hatte ich einen Hagelschaden (Teilkasko). Ich habe das Geld erhalten (>2500 EUR) aber die Reparatur nicht durchführen lassen. War kein Problem.

FordPrefect  15.01.2021, 15:05
@shagdalbran

Was an "Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert" ist jetzt unverständlich?

shagdalbran  15.01.2021, 15:06
@FordPrefect

Ich bezweifle einfach das, was du schreibst: "Das Geld bekommt der VN nur, wenn das Fahrzeug tatsächlich verschrottet wird."

FordPrefect  15.01.2021, 15:17
@shagdalbran

Ach so. Nun, sofern der VN das Auto behalten will, bekommt er aber trotzdem nicht den von dir berechneten Betrag, sondern die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert. Wenn der WB nur € 1.000.-- beträgt und der Restwert lt. Liste oder Aufkäufer € 300.--, dann erhält er eben nur € 700.-- vom VR. Und hat immer noch kein fahrtüchtiges Auto.

shagdalbran  15.01.2021, 17:50
@FordPrefect

Hm - mein Verständnis war, dass in jedem Fall der Restwert erstattet wird. Das verwundert mich aber - der Schaden ist ja der Wiederbeschaffungswert.

Ich glaube, ich muss mal meinen Versicherungsvertrag (zig Seiten in 5-Punkt-Druck) durchlesen. Glauben kann ich es immer noch nicht.

Aber dankeschön.

Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden bekommst du den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert. Das wird im Gutachten stehen.