Angeblicher Käufer von der gegnerischen Versicherung?

6 Antworten

bei 15k Wiederbeschaffungswert - und Schaden von 7k ist das kein wirtschaftlicher Totalschaden. kann repariert werden laut deinem Gutachter

was steht im Gutachten für Wiederbeschaffungswert - Schadenssumme - Restwert

die Versicherung hatte einen Käufer - wie kommen die darauf?

Gerichtsurteil kam raus, 900 Euro Differenz muss ausgezahlt werden.
Auto habe ich schon verkauft und ja...fuhle mich etwas verarscht.

lass mich raten, du hast den Schrott für 9100 - 900 = 8300€ verkauft - die 900 sind die Differenz zu den 9100

für dein Auto hast den Betrag erhalten

CocoJambo243  11.10.2021, 22:52

ach, du kannst editieren...

9100-900 sind 8200, nicht 8300, aber ist eh egal, man kann es verstehen^^

Dein Anwalt kann bzw. muß dir weiterhelfen!

Was ich nicht verstehe hierbei: wieso wird da ein Totalschaden abgewickelt, wo du doch den Nettoreparaturwert haben wolltest!?

Bei der Totalschadenabrechnung gilt ja: Wiederbeschaffungswert abzgl. MwSt. minus Restwert!

Nun nochmal der hammer: die gegnerische Versicherung behauptet einen Käufer für meinen Auto zu haben. Der würde mir 9.100 Euro bieten...

Dieses Restwertangebot vom Restwertaufkäufer muß ja deinem Anwalt vorliegen!? Und die gegnerische Versicherung darf solange ein Restwertangebot vorlegen, so lange das Auto noch nicht verkauft wurde von dir!

Also bei Netto-Wiederbeschaffungswert von 10.000€ abzgl. 9.1000€ Restwertangebot ergibt dies ja nach Adam Riese genau deine 900€!?

Wieso nimmt dein Anwalt denn nicht die 7000€ als Reparaturkosten???

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
siola55  11.10.2021, 23:44

Ich denke, du solltest den Rechtsanwalt wechseln...

BlueJet10 
Fragesteller
 11.10.2021, 23:57

Ja, ich möchte auch nur die 7000 Euro haben und die Sache abschließen. Werde mich mal. Umschauen.

Valnar52  12.10.2021, 10:40
Was ich nicht verstehe hierbei: wieso wird da ein Totalschaden abgewickelt, wo du doch den Nettoreparaturwert haben wolltest!?

Weil tatsächlich nicht repariert wurde und Wiederbeschaffungsaufwand > Wiederbeschaffungswert war. Also Totalschaden.

Dann hast Du gezockt und Dich verzockt.

Bezahlt wird allenfalls Dein Schaden, mehr gibt es eben nicht.

Und wenn das gute Stück gar nicht im Bestand bleibt, darf die Versicherung den Aufkäufer benennen, ist nunmal so.

Natürlich darfst Du für weniger verkaufen, aber eben nicht zu Lasten der Beiträge, nur zu Lasten Deiner Geldbörse, so ja bestimmt auch das Gericht und Dein Jurist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Gab meinen Anwalt an, dass ich mein Auto behalten möchte und gerne die 7000 Euro haben möchte.

Klar, hättest du bekommen, wenn du tatsächlich hättest reparieren lassen und eine Rechnung darüber vorgelegt hättest. Dann hätte es sogar noch die MwSt. dazu gegeben.

So wolltest du fiktiv abrechnen um die Kohle in die eigene Tasche zu stecken und dann lag der Wiederbeschaffungsaufwand (Restwert+Rep.kosten) über dem Wiederbeschaffungswert. Also wirtschaftlicher Totalschaden.

Wer bekommt die 7000 Euro Gutachten

Niemand, wenn du nicht reparieren lässt.

und wer bekommt die 9100 Euro?

Na du, wenn du es an den Händler verkauft hättest, der dieses Angebot abgegeben hat.

Das Auto war vor dem Unfall noch 10.000€ wert und diese 10.000€ hättest du ja bekommen (9.100€ vom Käufer und 900€ von der Versicherung).

Wenn das Auto schon verkauft war BEVOR das Angebot über 9.100€ kam, musst du dich nicht auf das 9.100€ Angebot verweisen lassen. Dann muss die die Versicherung die Differenz zwischen den 10.000€ und dem tatsächlichen Verkaufspreis zahlen.

Dein Plan (7.000€ kassieren und dann für Summe X zu verkaufen um insgesamt mehr als 10.000€ zu bekommen) ist natürlich nicht aufgegangen. Zurecht, weil dir mehr als die 10.000€ eben nicht zustehen.

Mein Verkaufserlös hat mit der Versicherung doch nichts zu tun.
Ich darf doch mein Fahrzeug verkaufen wann und für wie viel ich will.

Also der Verkaufserlös geht die gegnerische Versicherung nichts an, aber der Zeitpunkt des Verkaufs: du hättest das Fahrzeug noch mind. 6 Monate weiternutzen müssen, wenn du die Netto-Reparaturkosten beanspruchen willst :-((

Nun stehe ich da.... Wo. Bleibt der Sinn dahinter?
Auto habe ich schon verkauft und ja...fuhle mich etwas verarscht.

Du hättest dein Auto noch nicht verkaufen dürfen...

Hat dich denn dein Anwalt nicht richtig bzw. nur unvollständig aufgeklärt!?

Gruß einer Versich.maklerin

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung