Kfz-Versicherung verlangt rückwirkend Beiträge?

8 Antworten

Lege Widerspruch ein,behalte Dir Klage vor.

Wenn Du ein Fahrzeug korrekt angemeldet hast,ohne Arglist oder Täuschungsversuch,ist es ein Fehler der Versicherung.

Eine Nachforderung kann zwar versucht werden,dürfte aber rechtlich nicht durchsetzbar sein.

Dieser Vorgang insgesamt berechtigt zur außerordentlichen Kündigung.

Tip: Ich würde in ein Versicherungsbüro persönlich gehen.Mit den Agenturen,den Vertretern kann man manchmal ganz vernünftig reden und die können auch vermitteln zwischen dem Innendienst / Betriebsabteilungen.

Du könntest beisp.Verzicht auf die Nachforderung so bekommen,und vielleicht lassen die sich auf das Angebot der Konkurrenz ein.

Manchmal hilft auch der sog.Bündelbonus,also wenn Du mehrere Versicherungen bei denen hast,oder dorthin wechselst.

Wenn man die Möglichkeit hat,alles zu kündigen,sind die oftmals kulant.Wobei es sich hier nicht um Kulanz handelt,sondern um einen Versuch einen eigenen Fehler von Dir zu monetarisieren vom Kunden.

Dürfte schwierig werden, da sicher argumentiert werden wird, dass Dir selbst ja auch die Versicherungsunterlagen mit den falschen Angaben von Anfang an vorlagen und Du keine Korrektur gefordert hast.

Auch wenn die Versicherung den Fehler zu verantworten hat, musst du die korrekten Beiträge, soweit sie nicht verjährt sind, nachzahlen.

Fehler passieren nun einmal im Arbeitsleben. Insofern bist du ja noch gut weg gekommen, da du ja nur für die letzten 3 Jahre nachzahlen musst.

Da hilft dir evtl. der Versich.ombudsmann - ist kostenlos für dich: https://www.versicherungsombudsmann.de/

Viel Glück wünscht dir siola55

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Auch wenn ich kein Jurist bin, siehts aus meiner Sicht mau aus. Die nicht-verjährten Beiträge können nachgefordert werden, egal wer den Fehler gemacht hat.

Aus meiner Sicht kannst Du nur auf dem Kulanzweg was erreichen.

Rutscherlebnis  08.01.2022, 11:27

Nein.Die Police ist ein Vertrag.Wenn der Fehler bei der Berechnung / Daten lagen korrekt vor,von der Versicherung gemacht wurde,und nach acht Jahren bemerkt wird,kann weder für acht noch für drei Jahre nachgefordert werden.

Der Versicherungsnehmer ist nicht verpflichtet,womöglich auch nicht in der Lage ,die Police inhaltlich ! zu überprüfen.

Geforderte Angaben wurden gemacht,eine Änderung der Fahrer gemeldet.

Der Fehler ist Geschäftsrisiko einer Assekuranz.Eine Beitragsanpassung ist möglich.Dann besteht eine Kündigungsmöglichkeit.

siola55  08.01.2022, 11:31
@Rutscherlebnis

Leider keine Sonderkündigung möglich, da der Beitragsanstieg durch die Meldung eines weiteren Fahrers geschieht... :-((

XTC19  08.01.2022, 11:50
@siola55

Stimmt. Leider werden bei Kfz-Versicherungsfragen hier häufig einfache (und z.T. falsche) Antworten auf Fragen gegeben, bei denen nicht mal alle wesentlichen Faktoren bekannt sind.

Btw. wäre eine Sonderkündigung dennoch möglich, wenn sich der Beitrag neben der Fahrerkreisänderung durch eine Anpassung erhöht hat und die Frist noch nicht verstrichen ist.

Unabhängig davon sollte beim vorliegenden Sachverhalt die Versicherung nicht auf eine Kündigungsfrist pochen, wenn sie schon Beiträge nachverlangt - was definitiv möglich ist.

Rutscherlebnis  08.01.2022, 11:50
@siola55

Ja.Ich hab es aber so verstanden,das die Nachmeldung nicht die Anpassung ausgelöst hat,sondern der Irrtum über die Fahrzeugdaten,bzw.deren korrekte Erfassung und Einstufung .