Als Beifahrer eine Beule in die Seitentür gemacht!

6 Antworten

Wenn, dann zahlt deine private Haftpflicht - falls nicht eine Ausschließung von Schäden an Fahrzeugen besteht. Macht auch nicht viel Wind darum, dass die Fahrzeughalterin deine Freundin ist. Und sei nicht überrascht, wenn die Haftpflichtversicherung sich rauswinden will, a la "Schaden könnte schon vorher vorhanden gewesen sein" oder "nicht eindeutig, dass DU den Schaden herbeigeführt hast". Versicherungen sind da sehr zäh.

Falsch!

Jeder der einen Schaden verursacht hat, würde den Sachverhalt einmal näher schildern, da diese näheren Angaben aber fehlen, somit auch keine Antwort. Wie geschah es , und durch was ?

Gruß Wolf

bin beifahrer... auto wurde geparkt ...ich will aussteigen...beim tür öffnen springt die tür mir zu weit weck und landet gegen eine mauer...genau an die kante der tür...beule und lack ab ...

also voll meine schuld...aber keine absicht... und ärgert total..

gruß

@Leben1809

Danke dir für die Info. Bin mir da nicht ganz sicher , denn du warst Beifahrer, vom Kopf her würde ich auch auf deine Haftpflicht und nicht auf die KFZ Haftpflicht tippen. Befrage aber doch mal dein Vater der die Frage an seinen Versicherungsvertreter stellen kann. Gründe müßt ihr ja nicht nennen. So hast du bessere Infos die nichts mit dem Fall zu tun haben.

Wolf

@mikewolf

Falsch getippt ... Schäden die bei Nutzung von Kfz entstehen sind in der Privaten Haftpflichtversicherung nich abgedeckt ... außerdem greift auch der Ausschlußgrund: Nichts ist versichert was über eine andere Versicherung (hier Vollkasko) abgesichert werden kann.

@JaAl11

Daher sagte ich ja das ich mir nicht ganz sicher bin. Danke dir, wieder was dazugelernt.

@Leben1809

Klugscheißkommentar: Ein Auto bekommt immer eine Delle, keine Beule ;-)

Der Kommentar von SgtMiller ist absolut richtig

Diesen Schaden übernimmt nur eine Vollkaksko oder Du selbst.

Schäden bei der Benutzung von Kraftfahrzeugen sind ausdrücklich bei der PHV ausgeschlossen.

Sowas von korrekt!

@JaAl11

Das ist nicht korrekt. Die Privathaftpflicht zahlt nicht bei Leihe oder Miete, aber hier geht es darum, das jemand anderes ohne das Führen eines anderen PKWs einen Schaden verursacht hat.

@GermanGirl2011

@Germangirl2011,

sorry, aber Du liegst falsch !

Die Benzinklausel grenzt Schadensfälle der KfZ-Haftpflichtversicherung von solchen der privaten Haftpflichtversicherung ab. Da Kraftfahrzeuge - mit wenigen Ausnahmen - einer eigenen Pflichtversicherung (Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung) unterliegen, schließen die Versicherer generell in der Haftpflichtversicherung Schäden, die durch den Gebrauch von Kraftfahrzeugen entstehen, in der Benzinklausel aus

In der Rechsprechung wird nicht nur das Fahren des Fahrzeugs als eine fahrzeugtypische Tätigkeit angesehen, sondern auch seine Wartung, Reparaturen, Be- und Entladen u.s.w..

Das sollte deine private Haftpflicht übernehmen, wenns denn wirklich so gewesen ist.

leider ja... ärgert mich so sehr...

Sollte Sie, MACHT SIE ABER NICHT .. siehe Antwort SgtMiller!

Das sollte die Haftpflicht übernehmen!

ok... ich hoffe das sollte ist nur so ein bestimmt übernimmt sie das sollte :)

danke

@Leben1809

ok... ich hoffe das sollte ist nur so ein bestimmt übernimmt sie das sollte :)

Diesen Satz bitte auf Deutsch.

@mikewolf

schreibst das die haftplicht es übernehmen SOLLTE...

wieso sollte sie es nicht übernehmen...

deshalb hoffe ich das dein SOLLTE...eigentlich eher so gemeint war das sie es übernehmen werden... :)

sollte sie, MACHT SIE ABER NICHT! Siehe Antwort von SgtMiller