Im Bewilligungszeitraum des Bafög eine erhöhung seines Vermögens angeben?

2 Antworten

Während des Bewilligungszeitraumes muss eine Vermögensänderung, (anders als eine Einkommensänderung), nicht mitgeteilt werden, erst bei der nächsten Antragstellung.

Wenn das Vermögen die Grenze nur "leicht" übersteigt, kann es Sinn machen, das Geld sinnvoll auszugeben, da passiert natürlich nichts.

(Auch wenn man es nicht sinnvoll ausgibt, gäbe es keine Probleme ;-) )

Aber ich glaube, das ist alles unerheblich, denn die Obergrenze ist nicht mehr € 5.200, sondern € 7.500:

http://www.studentenwerke.de/de/bafoeg2016

Damit sollte sich das "Problem" sowieso erledigt haben.

Gruß an Deine Freundin ;-)

Hi,

das Vermögen muss nur zur Antragsstellung offen gelegt werden. Änderung im Vermögen muss man also nicht im Bewilligungszeitraum angeben. ABER: Wenn es sich um Einkommen handelt, dann muss es auch sofort aktualisiert werden.

Solange dieser Geldbetrag also nicht gerade Schmerzensgeld ist, wird es als Einkommen angerechnet. Ist sie mit diesem hohen Geldbetrag dann über der Vermögensfreigrenze, aber unter der Einkommensfreigrenze, ändert sich gar nichts.

Da aber die Ämter miteinander arbeiten, wird sehr wahrscheinlich ein erhöhter Freistellungsauftrag mitgeteilt. Sie sollte also Anschaffungen nachweisen können und erklären warum sie mitten im Bewilligungszeitraum zu "Reichtum" gekommen ist und wohin dieses Geld bis zur nächsten Antragsstellung geflossen ist.