KFZ Steuer Lastschrift zurückziehen, Käufer meldet nicht ab?
Hallo, ich hatte ein Auto angemeldet verkauft vor 1 Monat, bisher hat er es aber nicht abgemeldet und reagiert nicht mehr, jetzt wurde gerade noch die komplette KFZ Steuer für das Fahrzeug einbezogen (hatte es selber nur 1-2 Wochen), soll ich die Lastschrift zurückziehen, sodass das Auto dadurch "zwangsabgemeldet" wird?
12 Antworten
Solange das Fahrzeug nicht stillgelegt oder umgemeldet wurde, bist du als Halter verpflichtet die Kfz Steuer zu zahlen und die Kfz Haftpflichtversicherung aufrecht zu erhalten. Du kannst die Zwangsstillegung auf deine Kosten beantragen, das ist alles.
Am Rande der legalität ist es, dir die Kennzeichen zu holen und das Fahrzeug damit abmelden. Aufpassen das die Stempel heile bleiben, sonst wirds nichts mit der Stilllegung
Solange es nicht abgemeldet ist, läuft es auf Dich und Du bist meines Wissens auch für die KFZ Steuer zuständig.
Deshalb grundsätzlich ein Auto nur abgemeldet weiter verkaufen.
Und?
Meine Versicherung rechnet mit dem Kauf die Versicherung ab, informiert die Zulassungsstelle, und alles ist gut.
Hast Du die Vereinbarungen eingehalten oder wissen alle nichts vom Verkauf?
Ja, würde ich wohl so machen. Ich würde mich aber vorher gründlich informieren. Nicht, dass da noch irgendwelche Konsequenzen dadurch auf dich zukommen.
Selbstverständlich kommen die - er kommt nicht um die weitere Zahlung herum
Bevor es da zu einer Zwangsabmeldung kommt dauert es eine Weile. In der Zeit kann eine Menge passieren. Ich würde sowohl die Zulassungsstelle - bei der kannst Du auch die Zwangsabmeldung in Gang bringen - als auch die KfZ-Versicherung davon in Kenntnis setzen. Hast du im Kaufvertrag eine Übergabe mit Unterschrift des Käufers oder der Käuferin? Das würde alles etwas vereinfachen.