KFZ-Steuer für das ganze Jahr?

12 Antworten

KraftStG   § 11 Entrichtungszeiträume

(1)  Die Steuer ist jeweils für die Dauer eines Jahres im Voraus zu entrichten.

(2)  Die Steuer darf, wenn die Jahressteuer mehr als 500 Euro beträgt, auch für die Dauer eines Halbjahres und, wenn die Jahressteuer mehr als 1.000 Euro beträgt, auch für die Dauer eines Vierteljahres entrichtet werden. In diesen Fällen beträgt die Steuer

    1 wenn sie halbjährlich entrichtet wird, die Hälfte der Jahressteuer zuzüglich eines Aufgeldes in Höhe von 3 vom Hundert,
    2 wenn sie vierteljährlich entrichtet wird, ein Viertel der Jahressteuer zuzüglich eines Aufgeldes in Höhe von 6 vom Hundert.

Ein Wechsel des Entrichtungszeitraums ist nur zulässig, wenn die Änderung vor oder spätestens mit der Fälligkeit der neu zu entrichtenden Steuer angezeigt wird.

https://www.kfz-steuer.de/kraftstg/kfz-steuer_kraftstg11.php

Steuer ist (im Regelfall) für ein Jahr fällig - und das geht bei dir dann von Juli bis Juni. Die nächste Abbuchung kommt also nicht zum Jahreswechsel, sondern eben tatsächlich nach einem Jahr..

Also steuerjahr ist nicht das Kalenderjahr. Das heißt nach der Anmeldung wird die erste steuer fällig, die nächste dann nächsten Juni. Es zählt also nicht ab 1.1. sondern ab anmeldung des Fahrzeuges

Wenn die KFZ-Steuer ab 500,-€ im Jahr kosten würde könntest Du es halbjährlich zahlen (ab 1.000,-€/Jahr vierteljährlich).

Die KFZ-Steuer ist nicht im Kalenderjahr fällig sondern im Vorraus jährlich ab Zulassung fällig. Dumm ist dann wenn man spät im Kalenderjahr die Zulassung hat und zum 01.01. die KFZ-Steuer erhöht wird, bei der nächsten Fälligkeit muss man dann zusätzlich zur fälligen Steuer noch nachzahlen.

Zum Anmelden musst Du ohnehin eine Einzugsermächtigung ausfüllen, das Zollamt bucht dann die KFZ-Steuer automatisch ab. Erstmalig dauert es einige Wochen nach der Zulassung, dann immer zum Jahrestag der Zulassung.

Ist das Konto nicht ausreichend gedeckt bekommst Du eine Mahnung nachdem die Lastschrift nicht eingelöst werden konnte.

Bist Du Ausländer (auch wenn Du aus der EU kommst) oder hast du bereits Steuerschulden ist oftmals die Entrichtung der KFZ-Steuer direkt zur Anmeldung nötig.

Du bekommst einen Bescheid in dem Termin der Abbuchung steht. Idr wird ca 4 Wochen später abgebucht. Der Betrag wird immer für ein Jahr abgebucht, also z.B Juli bis Juni. Solltest du das Auto vorher abmelden, gibt's Geld zurück.