Kennt sich jemand aus, wenn Jochen Schweizer den Gutschein nicht einlösen will?
Wir haben vor längerer Zeit einen Gutschein für ein historisches Dinner auf der Festung Königstein geschenkt bekommen. Der Gutschein ist gültig bis 31.12.2017. Gestern wollten wir diesen Gutschein über die Plattform von J.S. einlösen. Allerdings kam die Meldung, dass dieser Gutschein nicht mehr gültig ist, da der Veranstalter nicht mehr mit Ihnen zusammen arbeitet. Nach einiger Recherche haben wir aber sehr schnell festgestellt, dass genau das gleiche Angebot bei J.S. noch als Gutschein gekauft werden kann. Mit den gleichen Leistungen, die in unserem Gutschein aufgeführt sind. Nach telefonischer Rückfrage bei J.S. wurde uns mitgeteilt, dass dieses Angebot nun ca. 30,00€ teurer, und deshalb unser Gutschein nicht mehr gültig ist. Uns wurde lediglich angeboten, den Gutschein in ein anderes "Erlebnis" gegen Aufpreis umzuwandeln oder den Kaufpreis zu erstatten. Allerdings könnten wir auch das historische Dinner gegen Aufpreis neu buchen. Unsere Frage: ist es Rechtens, dass J.S. eine Leistung der er verkauft hat, aus Gründen, die nur er selbst zu verantworten hat, die Einlösung verweigert. Um es noch einmal zu verdeutlichen: Die Leistungen, die in unserem Gutschein aufgeführt sind, kann man heute noch 1:1 bei Jochen Schweizer erwerben, nur teurer. Lohnt es sich, dagegen juristisch vorzugehen?
3 Antworten
Lohnt es sich, dagegen juristisch vorzugehen?
Es kommt darauf an, was du erreichen willst? Du hast ja bereits alles abgelehnt.
Geld zurück wurde angeboten und abgelehnt.
Gutschein und Mehrleistung wurde abgelehnt.
Gutschein für ein anderes Erlebnis wurde abgelehnt.
Nein, wir wollen einfach unseren Gutschein einlösen, zu den Konditionen, die bei Kauf gültig waren. Da alle Angebote seitens J.S. mit einem Aufpreis verbunden sind.
Nein. Bis zum Fristende könnt ihr genau das zum alten Preis verlangen. Erst nach Ablauf der Frist müsst ihr eine etwaige preisteigerung übernehmen.
Guten Tag Monique,
vielen Dank für Ihre Frage. Leider können wir hier nicht ganz nachvollziehen, was hier schief gelaufen sein könnte. Gerne würde wir deshalb Ihren Fall erneut prüfen. Können Sie uns dazu bitte Ihre Namen, Ihren Gutscheincode und Ihr Anliegen an trustpilot@jochen-schweizer.de senden? So können wir Ihren Fall so schnell wie möglich weiter bearbeiten.
Liebe Grüße aus München
Ihr Jochen Schweizer Team
Hallo J.S. Team,
vielen Dank für Eure rasche Antwort.
Wir sind positiv überrascht, dass das Jochen Schweizer Team nun doch Interesse an einer Klärung unseres Anliegens zeigt. Diesen Eindruck hatten wir von Eurem Kollegen am Telefon wahrhaftig nicht!
Ein Schelm, der böses dabei denkt, dass es einer Veröffentlichung unseres Ärgers im Internet dazu bedarf. (Die Macht der sozialen Medien...!)
Gerne nehmen wir Euer Angebot an und werden Euch in den nächsten Tagen unser Anliegen noch einmal genauestes erläutern.
Wir gehen davon aus, dass sich auch die Community hier bei "gute Frage" dafür interessieren wird, wie es weiter geht.
Bis dann...