Habe einen Gutschein 2013 über 80 € für Kosmetik Behandlung erhalten und wollte ihn einlösen. Die Kosm. erklärt, er wäre verfallen, weil 2 Jahre rum sind Was?

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Lies mal hier:

Wie lange sind Gutscheine gültig?

Ein Gutschein ist grundsätzlich drei Jahre gültig. Denn jeder allgemeine zivilrechtliche Anspruch verjährt in drei Jahren. Mit dem

einem Gutschein zugrunde liegenden Anspruch (aus Kaufvertrag,
Dienstvertrag, etc.) ist dies nicht anders. Gerechnet werden die drei
Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde
(§§ 195, 199 BGB).

Im Einzelfall kann die Lebensdauer eines Gutscheines allerdings auch
kürzer, etwa zwei Jahre oder auch nur ein Jahr, sein, eine solche
Befristung muss sich aber durch besondere Umstände des Einzelfalles
rechtfertigen lassen. Zum Beispiel kann ein Gutschein über eine
Dienstleistung – etwa eine Stadtrundfahrt oder eine Kosmetikbehandlung –
durchaus auf ein Jahr befristet sein, wenn im nächsten Jahr Lohn- und
sonstige Kosten ansteigen werden und damit der Wert der Dienstleistung
nicht mehr dem ursprünglichen Wert des Gutscheins entspricht. Dann kann
man allerdings nach Ablauf der Befristung (bis zum Eintritt der
Verjährung; drei Jahre nach der Ausstellung) den bereits gezahlten
Betrag abzüglich einer Entschädigung für den Gewinn, der dem Unternehmen
durch die Nichteinlösung entgangen ist, zurückfordern.

Die Möglichkeit der Befristung auf unter drei Jahre gilt aber unserer
Ansicht nach nicht für Gutscheine über einen bestimmten Geldbetrag.
Denn dass solche Gutscheine im Laufe der Zeit an Wert verlieren, liegt
im Risikobereich des Gutscheininhabers und berechtigt den Aussteller
nicht zur Befristung des Gutscheins. Bereits mit Urteil vom 17. Januar
2007 hat das Oberlandesgericht München (Az. 29 U 3193/07) entschieden,
dass Amazon-Gutscheine nicht auf ein Jahr befristet werden dürfen.  

Zu beachten: Die Rede ist hier nicht von Gutscheinen, die manche
Unternehmen oder Warenhäuser im Rahmen einer Werbeaktion ihren Kunden kostenlos zukommen lassen. Selbstverständlich können solche Gutscheine auf eine beliebige Dauer befristet werden, denn dafür hat niemals jemand zuvor einen Gegenwert bezahlt.

Quelle: http://www.vzhh.de/recht/30441/gutscheine-unbegrenzt-gueltig.aspx

Wenn "2 Jahre Gültigkeit" auf dem Gutschein vermerkt ist, dann kannst du wohl nichts machen.

Ich gehe auch davon aus, dass 3 Jahre Gültigkeit gesetzlich ist.

Wie kommst du darauf?

Wenn nichts drauf steht gilt die gesetzliche Regelung. Steht ein Verfallsdatum drauf, dann gilt dieses.

nachdem drauf steht, dass der Gutschein nur zwei Jahre gültig ist, hast Du wohl Pech gehabt...