Jochen Schweizer Gutschein Gültigkeit 3 Jahee?

2 Antworten

Nein. Ein Gutschein ist so gut wie Bargeld und seine Gültigkeit darf nicht befristet werden weil der Käufer dadurch unbillig benachteiligt wird.

Doch bei jochen Schweizer ist das so..

@MarieJosephiney

Ich wusste gar nicht dass diese Firma über dem BGB steht.

Guten Tag Marie,

vielen Dank für Ihre Frage. Erlebnisgeschenke und Warengutscheine können innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren eingelöst und das Erlebnis bis zum Ablauf dieser Frist auch wahrgenommen werden (Einlösefrist). Diese Einlösefrist beginnt mit Schluss des Jahres, in dem das Erlebnisgeschenk/der Warengutschein gekauft wurde. Das heißt Ihr Gutschein ist wie Sie beschrieben haben bis Ende 2018 gültig. Jedoch besteht noch die Möglichkeit, dass Sie innerhalb dieser Gültigkeitsfrist den Gutschein gegen eine Verlängerungsgebühr noch um 1 Jahr verlängern.

Wir hoffen wir konnten Ihnen weiterhelfen und wünschen noch viel Spaß beim Erleben!

Liebe Grüße aus München

Ihr Jochen Schweizer Team