Keller bauen im Naturschutzgebiet?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

das wird wohl nichts werden.

Selbst wenn du zu dem privilligiertem Personenkreis der Bauordnung zählen würdest (also Land-oder Forstwirtschaft als Haupterwerb betreiben).

Massive Bauten werden in einem NSG nicht erlaubt (außer den Bauten die Bestandsschutz geniessen).

Dazu kommt noch, das man es bei einem NSG meistens mit mehreren Behörden zu tun hat, die alle ihre Genehmigung erteillen müssen.

Probier es aus, vermutlich wird es aber nicht genehmigt

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung