Garage mit Keller - Baugenehmigung nötig?

2 Antworten

Für jeden Bauvorgang der eine bestimmte Fläche überschreitet ist eine Baugenehmigung notwendig. Für eine einfache Doppelgarage ist dies nicht erforderlich. Allerdings wenn ihr die Garage unterkellern wollt, müsst ihr dafür bei der Gemeinde einen Bauantrag einreichen.

Die Gemeinde muss nun mal Info über alle größeren Änderungen des Bauplans, welche beim ersten Bau des Hauses und den Garagen eingereicht wurde informiert werden.

So leider nicht ganz richtig. Auch für eine Garage ist ein Bauantrag notwendig.

Unsinn! Wer nichts weiss sollte auch nichts sagen!

Zunächst ist in der Landesbauordnung nachzuschauen, welche Gebäude unter welchen Bedingungen in der Abstandsfläche zulässig sind. Diese Regelungen sind in jedem Land verschieden.

Wenn die in der LBO festgeschriebenen Masse für eine Garage eingehalten werden darf diese Garage auch an der Grundstücksgrenze einen Keller erhalten, denn unterirdische bauliche Anlager erfordern keine Abstandsfläche.

Die in der Abstandsfläche zulässigen Garagen sind in manchen Bundelsändern unter bestimmten Voraussetzungen baugenehmigungsfrei; auch das kann nicht generell beantwortet werden.

Aber: Immer sind die privaten Rechte des Nachbarn zu beachten; insbesondere während der Bauzeit. Er kann z.B. das Betreten seines Grundstückes ver- bzw. behindern!