Keine Verbeamtung im Schuldienst wegen Plattüßen?

5 Antworten

Wenn die Gefahr besteht, dass du aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig aus dem Staatsdienst ausscheidest, wirst du nicht verbeamtet.

Das ist grundsätzlich aber eine Einzelfallentscheidung.

Bei mir hat der Amtsarzt meine Füße nicht angeguckt. Scheint also heutzutage kein Problem mehr zu sein. 

Plattfüße sind mit Sicherheit kein Grund, eine Verbeamtung zu verweigern.

Theoretisch möglich, kam aber wohl noch nie vor.

Mir ist nicht bekannt, dass bei Lehrern bei der Einstellung die Füße untersucht werden.