Als Beamter ein politisches Mandat annehmen?

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Als Beamter ist es nicht ohne Weiteres möglich, sein Arbeitsverhältnis zu beenden. Stattdessen benötigt man eine Freigabe vom Dienstherren, die durchaus Jahre in Anspruch nehmen kann.

Du irrst.  Jeder Beamte kann zu jedem Zeitpunkt nach dem Beamtenstatusgesetz die Entlassung aus dem Beamtenstatus beantragen!

Nehmen wir aber nun an, ein Beamter tritt zur Wahl für ein politisches Mandat an und sollte diese Wahl sogar gewinnen: Welche Folgen könnte dies mit sich tragen?

Der  Beamte hat die Möglichkeit, sich vom Dienst freistellen zu lassen. Informationen dazu findet man im jeweiligen Beamtengesetz.

Alle Informationen die du benötigst, findest du in den jeweiligen für dich zuständigen Beamtengesetze, die jeder Beamte kennen sollte.

Gruß N.U.

Das Dienstverhältnis würde ruhen.

So'ne Beamter setzt sich 4 Jahre in den Bundestag, weil gewählt.
Danach, weil nicht mehr gewählt kehrt er in sein Dienstverhältnis zurück.
Notfalls in die Stempelstelle für den Postausgang seines Dienstherrns.

Es kommt öfters vor, dass Berufsbeamte bei einer Wahl gewählt werden und dann ein politisches Amt als Wahlbeamte antreten. Das dauert dann auch nicht Jahre bis das über die Bühne ist. Ein Bürgermeister wird schließlich sofort gewählt und hat irgendwann seinen Amtsantritt. Dann wird das Berufsbeamtenverhältnis ruhend gestellt und das Wahlbeamtenverhältnis beginnt mit z. B. der Ernennung zum Bürgermeister.

Ein Beamter hat keinen Arbeitsvertrag o. ä., sondern steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis. Ein Beamter kann auch grundsätzlich nicht Entlassen werden (sofern nicht zu einer Freiheitsstrafe von mind. einem Jahr verurteilt) bzw, wird nicht entlassen, selbst wenn er die Behörde bzw. den Dienstherren wechselt.

Beamte kündigen auch nicht, Beamte bitten um Entlassung aus dem Dienst- und Treueverhältnis. Scheidet ein Beamter aus seinem Dienstverhältnis aus, so kann er natürlich wieder eingestellt werden. Eine neue Ausbildung ist dann nicht mehr erforderlich, er fängt dann wieder da an wo er praktisch "unterbrochen" hat (soweit er in der gleichen Besoldungsstufe eingestellt wird bzw. der Dienstherr dafür entsprechende Stellen zur Verfügung hat). Was auf jeden Fall bleibt ist die Dienstaltersstufe.

Wenn du ein Mandat als Abgeordneter in einem Länderparlament oder im Bundestag meinst:
Klar, das geht. Wenn du aus dem Parlament ausscheidest, kannst du deinen Dienst bei der Behörde wieder antreten.

Die Parlamente sitzen voller Beamter.

Der Bundestag ist mal voller und mal leerer, aber IMMER voller Lehrer.

Beamte werden aus dem Dienst BEURLAUBT um ein politisches Mandat wahrzunehmen. Sie nehmen dabei sogar weiter an Routinebeförderungen teil.