Voraussetzung für die Verbeamtung?

Das Ergebnis basiert auf 13 Abstimmungen

Stellt überhaupt keine Hürde dar 46%
Kommt auf den Amtsarzt an 46%
Verbeamtung auf gar keinen Fall damit 8%

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich schätze, es wird sich dabei um eine Einzelfallentscheidung handeln.

Der Arzt muss dabei abschätzen, wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, dass du deswegen innerhalb der nächsten x Jahre dienstunfähig wirst.

Nicht jede Skoliose hat da dasselbe Risiko.

Kommt auf den Amtsarzt an

der Amtsarzt muss prüfen, ob du z.B. chronisch krank bist, was sich folglich negativ auf deine Dienstfähigkeit auswirken kann und somit zu einer Frühpensionierung führen könnte. Daher kann es sein, dass du damit nicht verbeamtet wirst. Ich kenne allerdings jemanden, der trotz einer chronischen Krankheit auf Lebenszeit verbeamtet wurde...andere wurden hingegen nicht verbeamtet...wieder andere werden sogar mit einer Schwerbehinderung verbeamtet (befristet). Frage am besten auch mal deinen Facharzt für Orthopädie/Neurologe. Zudem kann es sein, dass du im Falle der Verbeamtung wegen deiner Krankheit auch einen Risikozuschlag auf die private Krankenversicherung zahlen musst.

Stellt überhaupt keine Hürde dar

Falls du nicht gerade Sportlehrer/in werden willst, stellt eine Skoliose überhaupt kein Problem dar.

Leider ein Trugschluss dürfte indessen deine Hoffnung auf baldige / automatische Verbeamtung sein !!

Denn

  • In wenigen Jahren wird es ohnehin nur noch befristete, also Zeit-Verträge geben, wodurch die berufliche Zukunft des Lehrers völlig unsicher wird.
  • Du kannst nie sicher sein, ob du in den beiden (oder gar mehr) studierten Fächern auch eingesetzt wirst. Deine "Wünsche" richten sich ausschließlich (!!) nach dem Fächer-Bedarf deiner künftigen Schule. Alle möglichen schulinternen Unwägbarkeiten können dazu führen, dass du nur in einem (!) Fach eingesetzt wirst. (Beispiel: Ich unterrichtete vier Jahre NUR Deutsch statt Deutsch UND Sport - war aber okay - - - von insgesamt 42 Lehrer-Jahren.)
  • Du wirst nicht unbedingt in deiner Wunsch-Stadt, geschweige denn Wunsch-Schule unterrichten.
  • Das erste Hindernis ist wie seit Jahrzehnten das entwürdigende, demoralisierende, praxisfremde Referendariat, an dem bereits viele junge Menschen zerbrechen.
  • Gute Abi-Noten sind NULL Voraussetzung für gutes Unterrichten. Die unsinnigen Schulnoten haben keinerlei prognostischen Wert. - Das große Kunststück des VERMITTTELNS von Inhalten ist die einzige, wahre Basis !!

VORSICHT ALSO !!!

Verbeamtung auf gar keinen Fall damit

auch ich kenne keinen Deinstherrn, der die diesbezüglichen Kosten und Lasten freiwillig gerne bezahlt.

Ausfall, Reha, vorz. Ruhestand sind Gebiete, die jeder Amtsarzt zu würdigen hat.

Kommt auf den Amtsarzt an

Kommt drauf an wie weit fortgeschritten, wie der AA es bewertet und wie die Nachfrage ist nach Personal in dem Bereich.