Wegen 6-7 vereinzelten Fehltagen Kündigung?

12 Antworten

Sind die Fehlzeiten irgendwie begründet worden? Und wurde die Fehlzeit dem Arbeitgeber unverzüglich mitgeteilt? Ist eine Abmahnung vom AG erfolgt? Steht im AV irgendwas darüber, ab welchem Fehltag dem AG eine Krankenmeldung des Arztes vorgelegt werden muss? (Grundsätzlich laut Gesetz am 4. Tag, wenn die Krankheit länger als 3 Tage dauert).

Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass der AG erstmal hätte Abmahnen müssen bevor er fristlos (außerordentlich) kündigen kann.

BlackRose1990 
Fragesteller
 14.06.2012, 14:44

Fehlzeiten sind wegen einer chronischen Krankheit und einmal, weil das Auto kaputt war, da der Weg zur Arbeit länger ist. Im Av steht gar nichts darüber und der AG hat auch nicht abgemahnt. Der AG sagt ihm ist es soweit egal wie die Dienste laufen, soweit die abgedeckt sind, was sie meist durch einen 2. Kollegen sind.

kurzvor12  14.06.2012, 14:48
@BlackRose1990

Wurden dem AG bei den Fehlzeiten wegen chronischer Krankheit Atteste vorelegt und hast du dich unverzüglich (morgens) krank gemeldet (soweit dies bei euch möglich ist)?

Seid ihr einem Tarifvertrag angeschlossen?; dann wäre es recht normal, dass sowas nicht extra im AV behandelt wird.

Auto kaputt ist definitiv kein Grund zuhause zu bleiben! - Das ist durchaus abmahnbar (beim ersten mal) und kann beim zweiten mal eine fristlose Kündigung nach sich ziehen. Es ist - böse gesagt - nicht die Schuld des Arbeitsgebers das du so weit weg wohnst.

BlackRose1990 
Fragesteller
 14.06.2012, 14:51
@kurzvor12

Soweit es möglich war habe ich mich morgens krankgemeldet (da wir schon um 6.15 anfangen natürlich bei Kollegen)

kurzvor12  14.06.2012, 14:56
@BlackRose1990

Dann geh ich sehr stark davon aus, dass die Kündigung nicht rechtmäßig ist, sondern das zuerst hätte eine Abmahnung erfolgen müssen um dich auf den Fehler in deinem Verhalten hinzuweisen (stichwort: milderes Mittel). Besonders bei dem Tag mit dem Auto wäre es denkbar gewesen, dass man dir für den Tag auch kein Gehalt zahlt und abmahnt.

Du musst ja nun eh mit der Kündigung den Weg zur Agentur für Arbeit anstreben (unverzüglich - und auch egal, ob du damit einverstanden bist oder nicht), dort sitzen auch Leute, welche sich mit dieser Thematik auskennen und ggf. im eigenen Interesse dich an eine Rechtsberatung verweisen können. Du kannst natürlich auch selbst einen Rechtsanwalt mit dem Fachbereich Arbeitsrecht beauftragen. Vllt. hast du ja sogar eine Rechtsschutzversicherung mit dem Baustein Arbeitsrecht?

BlackRose1990 
Fragesteller
 14.06.2012, 14:57
@kurzvor12

Also ich glaub hier sind Missverständnisse:

Es liegt keine Kündigung vor! Es ist nur die Frage ob der AG fristlos kündigen darf bei so einem Fall?

kurzvor12  14.06.2012, 15:14
@BlackRose1990

Ah oky: Nein darf er nicht. Abmahnung ist meiner Meinung nach erforderlich.

BlackRose1990 
Fragesteller
 14.06.2012, 15:15
@kurzvor12

Ok, danke für deine Antworten :)

Wenn Du immer rechtzeitig Deine Arbeitsunfähigkeit gemeldet und die AU-Bescheinigung fristgemäß abgegeben hast, kann der AG i.d.R. nicht so einfach kündigen. Fristlos ohne vorherige Vergehen und Abmahnung schon gar nicht.

Was steht denn in Deinem befristeten Arbeitsvertrag zur Kündigungsfrist? Wenn nichts drin steht, auch kein Hinweis auf einen bestehenden Tarifvertrag, kann er Dir auch ordentlich nicht kündigen. Im Teilzeit- und Befristungsgesetz heisst es dazu in § 15, Abs 3: " Ein befristetes Arbeitsverhältnis unterliegt nur dann der ordentlichen Kündigung, wenn dies einzelvertraglich oder im anwendbaten Tarifvertrag vereinbart ist."

Er kann dann nur den Vertrag einfach auslaufen lassen. Vorausgesetzt natürlich, Du lässt Dir nichts zuschulden kommen was eine Kündigung rechtfertigt

Fehltage nach einem Wochenende lassen auf exzessiven Alkoholgenuss schließen. Und kein Arbeitgeber wird gerne einen Alkoholiker beschäftigen wollen.

Wenn Du eine internet-Flatrate hättest und an mehr als zwei Tagen nicht ins Web kämest, würdest Du da nicht auch kündigen?

Aufforderung zur Besserung (Abmahnung) hat vermutlich keinen Erfolg.

kurzvor12  14.06.2012, 14:44

Gott sei dank kommt es bei der Abmahnung nicht auf die "Aussicht auf Erfolg", welche rein subjektiv ist und em Arbeitgeber gar nicht obliegt zu beurteilen. Natürlich hätte hier abgemahnt werden müssen. Immerhin hat der AN ja schon die Probezeit überstanden!

Das ist möglich, wenn Du keine Krankenscheine abgegeben hast, oder viel zu spät. Üblicherweise darf man 3 Tage ohne Attest fehlen (natürlich hat man sich telefonisch sofort krankgemeldet), länger nicht. Auch eine fristlose Kündigung ist dann möglich.

ralosaviv  14.06.2012, 15:29

Quatsch. Eine fristlose Kündigung und so gut wie NIE möglich. Selbst einer ordentlichen Kündigung muss fast immer eine Abmahnung vorausgehen.

Wenn er dir beweisen kann,daß du mit deinen Fehlzeiten den ordnungsgemäßen Ablauf im Betrieb gefährdest ,erhälst du in der Regel erst einmal eine Abmahnung,beim wiederholten Mal,kann er dir die Kündigung aussprechen. Schau deinen Arbeitsvertrag noch einmal genau durch,dort steht auf jeden Fall drin,wann und mit welcher Frist von beiden Seiten zu kündigen möglich ist und wie du dich beim Fehlen zu verhalten hast.In den meisten Arbeitsverträgen steht zwar drin,daß du erst ab 3. Tag diese belegen mußt,aber trotzdem unverzüglich schon am 1. Tag deinen Arbeitgeber über dein Fernbleiben zu informieren hast!Tust du dies nicht,kann er dir außerordentlich kündigen.

BlackRose1990 
Fragesteller
 14.06.2012, 14:45

Nein, da steht echt überhaupt nichts drin :-( Habe doch auch schon geschaut

kurzvor12  14.06.2012, 14:48
@BlackRose1990

DH! endlich mal eine gute Antwort. Ist ja zum Haaresträuben hier :)

ralosaviv  14.06.2012, 15:26

Schade, ich wollte schon ein DH vergeben und dann las ich das:

Tust du dies nicht,kann er dir außerordentlich kündigen.

NEIN! Das ist trotz vertraglicher Vereinbarung nicht möglich. Auch hier müßte vorab eine Abmahnung wegen der Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht ergehen. Und selbst im Wiederholungsfall wäre "nur" eine fristgerechte Kündigung möglich.

BlackRose1990 
Fragesteller
 14.06.2012, 15:32
@ralosaviv

ralosaviv:

bist du dir wirklich ganz sicher dass der AG erst abmahnen muss? Es liegt bisher keine Kündigung vor, aber die Angst dazu besteht

ralosaviv  14.06.2012, 15:39
@BlackRose1990

Die Arbeitgerichte verlangen bei Fehlverhalten des ArbN immer das mildeste Mittel zu wählen und die Verhältnismäßigkeit zu wahren.

Der ArbG kann die Fehlzeiten durchaus vom Lohn abziehen, womit ein entstandener finanzieller "Schaden" sich schonmal abgewendet werden kann.

Dann muss er natürlich erst mal abmahnen und den ArbN auffordern, das Verhalten zu ändern!

Erst gelbe Karte, dann rote Karte. Direkt rot, sehen die meisten Arbeitsrichter rot!

Die Anzahl der Fehltage ist schon ein bißchen viel. Der ArbG kann aber nicht warten bis ihm der Kragen platzt und dann kündigen. Er hätte längst mal reagieren müssen.