Kündigungsfrist in der Probezeit (zum monatsende?)

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Es gilt grundsätzlich das, was im Arbeitsvertrag steht. Allerdings nur in soweit, dass die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Frist nicht unterschreitet. In diesem Falle ist die Regelung aus dem Arbeitsvertrag anzuwenden, da diese Frist nicht die des Gesetzgebers unterschreitet. Beispiel:

Wenn am heutigen Montag kündigst, dann rechnest du ab heute 14 Tage weiter. Der letzte Tag der Frist wäre der 23, sodass der früheste Termin eine Kündigung zum 24.1.. wäre. Allerdings steht im Arbeitsvertrag zum Monatsende, also zum 31.1. Wenn die 14 Tage erst in einem neuen Monat enden (also in den Februar hinein), dann wäre das Monatsende des Februars zu nehmen.

stimmt!

was gilt nun?

Die vertragliche Vereinbarung, da sie die gesetzliche Regelung des § 622 BGB nicht unterschreitet.

Es gibt keine in der Probezeit. Das Arbeitsverhältnis kann von beiden Seiten ohne jegliche Angaben von Gründen beendet werden.

Es gibt keine in der Probezeit.

Falsch. Dies gilt nur für eine Probezeitkündigung bei Ausbildungsverhältnissen, die dem Berufsbildungsgesetz unterliegen. Bei Arbeitsverhältnissen ist auch in der Probezeit eine Kündigungsfrist einzuhalten. Einzige - aber seltene - Ausnahme: Eine entsprechende Vereinbarung per gültigem Tarifvertrag.

Falsch... laut § 622 BGB gibt es während der Probezeit eine Kündigungsfrist von 14 Tagen. Keine Kündigungsfrist während der Probezeit gibt es nur bei einer Berufsausbildung.

während der probezeit bist du an kein zeitfenster gebunden und kannst von heute auf morgen gehen. der vertrag ist somit schon verfassungswidrig

während der probezeit bist du an kein zeitfenster gebunden und kannst von heute auf morgen gehen.

Falsch.

@ sambagirl: Falsch... siehe § 622 BGB!

In der Probezeit haste du gar keine Frist....du darfst einfach kündigen...

nee nee, das stimmt nicht