Kein warmes Wasser/keine Heizung. Muss die Hausverwaltung sofort handeln?

8 Antworten

Du musst eine Frist setzen, bevor du die Miete kürzt. Sie kümmern sich ja vermutlich drum, aber es muss auch ein Handwerker Zeit haben!

Blödsinn ! Die Miete kann ab Bekanntgabe des Mangels gekürzt werden. Damit muss der Vermieter klarkommen und es steigert die Motivation zur Mängelbeseitigung.

Eine Frist muss man nur setzen, bevor man selbst einen Handwerker beauftragt.

Wie lang muss so eine Frist mindestens sein? Mir zählt echt jeder Tag, ich muss zum Duschen zu meinem Freund fahren und hab eigentlich keine Zeit.

@KnotSlip

Eine Woche, aber das betrifft nur den Handwerker, den der Vermieter nachher bezahlen muss. Inklusive ggf. den Schlüsseldienst, falls der Handwerker nicht in den Heizungskeller kommt.

@KnotSlip

du musst nicht immer beim gleichen Handwerker anrufen,gibt ja nicht nur den einen,Rechnung kannste dann den Vermieter in de Hand drücken

@pokerfrieda

Ah, die haben aber teilweise eigene Verträge. Da kann es durchaus sein, dass der Vermieter sagt: NJIET, wenn du nicht den nimmst, den sie sagen!

@pokerfrieda

hab neulich bei Galileo gesehn, dass sowas mit dem Vermieter (in meinem Fall Hausverwaltung) geklärt werden muss und ich das selbst bezahlen wenn ich selbst den Handwerker ruf.

@KnotSlip

Und was Galileo sagt ist immer die Wahrheit ?

@PunkExpert

Nein, aber es gibt diese Ansage. Steht vermutlich irgendwo im Vertrag. Und dem hat man ja zugestimmt.

die sind genauso in der pflicht wie du.. hästtest du mama nicht gehabt, könntest du jetzt auch nicht wegen des kalten wassers rumjammern.. es geht auch nicht darum, ob ein tropfender heizkörper stört - das hat was mit verantwortung zu tun..

:)

Die Wohnung ist auf Mama angemeldet und sie zahlt die Miete und wohnt hier ;) Ich hätt mich bloß lieber selbst drum gekümmert.

@KnotSlip

dann tu das mal - die heizung geht wohl hoffentlich noch :)

Selbstverständlich muss sich die Verwaltung sofort um den Ausfall von Warmwasser und Heizung kümmern. Wenn sie das nicht tut, hast du verschiedene Möglichkeiten.

Der Ausfall der Warmwasserversorgung ist ein Mangel der Mietsache und rechtfertigt eine Mietminderung in Höhe von 15 %. So das Amtsgericht Köln im April diesen Jahres.

Gleiches gilt für den Ausfall der Heizung. Da kommt es vor allem auf die Temperaturen in der Wohnung an. Du hast einen Anspruch auf 20 Grad. Sind es weniger, kann die Miete gemindert werden. Dazu solltest du regelmäßig die Temperaturen messen und notieren. Je nach Kälte kannst du dann mindern. Das kann an kalten Tagen bis zu 100 % gehen. Urteile dazu findest du hier:

http://www.mietemindern.de/urteile/Heizung/mietminderung

Allein mit der Minderung ist es jedoch nicht getan. Hier gilt: Verwaltung anschreiben und Frist zur Mangelbeseitigung setzen. Wenn nix passiert, kannst du die Ersatzvornahme durchführen, also selbst einen Handwerker mit der Reparatur beauftragen und das dafür erforderliche Geld mit der Miete verrechnen. Das ist in der Regel der schnellste und zuverlässigste Weg.

LG

C.

wird der Boiler denn jedes Jahr gewartet ? würd ick drauf bestehen! is ein MUSS ! Ansonsten kannste für die Zeit Miete kürzen,also nicht auf eigene Faust,sondern mitn Vermieter drüber sprechen,wenn der Faxen macht,an Mieterbund wenden. Warmwasser/Heizung ist Gesetzlich vorgeschrieben,den Vermieter also Druck machen

danke für die Antwort. Ja, wird 1x im Jahr gewartet, zuletzt diesen Sommer. Wie "kürzt" man denn die Miete?

@KnotSlip

Indem man nicht mehr zahlt, Mensch !

Wieso Mieterbund ? Eine Wohnung ohne Heizung und Warmwasser muss im November als unbewohnbar gelten.

wenn die Hausverwaltung sich noch nicht gemeldet hat, würde ich dort unbedingt noch mal anrufen. Oder den Hausmeister anrufen. Kaputten Boiler M E L D E N !! Hartnäckig bleiben und konkrete Hilfe verlangen( z. B. das man eine elektrische Heizung ins Zimmer stellt)

Wenn die darauf nicht eingehen sollten. Brief schreiben. Frist setzen. mit Einschreiben schicken ( Nachweis !). Wenn nicht s passiert Miete kürzen. Andere Wohnung suchen.