kein scheckheftgepflegt wegen Ölwechsel in freier Werkstatt?

5 Antworten

Wenn Du als Anspruchsteller für die Wartung Deines Kfz auf die Dienste einer freien Werkstatt zurückgreift, kannst Du natürlich auch für die Reparatur auf eine freie Werkstatt verwiesen werden. Für ein älteres Fahrzeug, bei dem die Werks-Garantie abgelaufen ist, könntest Du nur dann auf die Reparatur in der Markenwerkstatt bestehen, wenn Du nachweist, dass Du auch sonst alle Wartungen und Reparaturen dort ausführen lässt - das ist hier nun einmal nicht der Fall. Daher würde auch ein Gericht die Verweisung auf die Preise einer freien Werkstatt für gerechtfertigt halten. Eine freie Werkstatt wird die Reparatur in gleicher Qualität ausführen, verlangt jedoch etwas geringere Stundenverrechnungssätze. Also ja, das ist seitens der Versicherung so rechtens, auch wenn manch ein Zeitgenosse hier schon wieder auf die bösen Versicherungen schimpfen mag - höhere Prämien will er aber wegen deiner Sonderwünsche auch nicht zahlen.

AalFred2  18.04.2016, 13:13

Kannst du bitte mal belegen, dass man beispielsweise die Reparatur der Karosserie in einer freien Werkstatt durchführen lassen muss, nur weil zwei Ölwechsel in einer solchen erfolgten?

Aber die Versicherung hat doch gar keinen Spielraum, so lese ich aktuell die Urteile.

Der AS bekommt seinen Schaden ersetzt incl. Löhne aus freien Werk-/Partnerwerkstätten der Versicherung, so die Urteile. Es sei denn, bisher wurden alle Wartungsarbeiten/Reparaturen in markengenbundenen W. ausgeführt. Woher weiß die gegnerische dies überhaupt?

schleudermaxe  18.04.2016, 14:28

 
Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. z. B. BGH, VI ZR 53/09).
 

Buerger41  18.04.2016, 15:45
@schleudermaxe

Sie müssen die zitierten Urteil auch lesen.

schleudermaxe  19.04.2016, 06:50
@Buerger41

Warum ich? Der Anwalt hat und gibt auf, also trifft es alles doch zu, oder?

Zudem lesen die Richter, falls ich denn komme, siehe ggf. das AG München, AZ steht oben, von mir eingestellt..

Wie alt ist denn das Auto....´? Nichts ist unmöglich! Versicherungen und Werkstätten sind sehr strenge.... (Billig bedeutet nicht immer billig!)

Ich gehe davon aus, dass es sich  um die Haftpflichtversicherung des Schadenverursachers handelt. Sollte das der Fall sein, empfehle ich Ihnen dringend, den Schriftwechsel nur mit dem Schadenverursacher selbst zu führen. Teilen Sie ihm mit, dass Sie einen öffentlich bestellten Gutachter beauftragen werden und anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Sie brauchen keine Angst zu haben, dass Sie auf den Anwalts- und Gutachterkosten sitzen bleiben. In diesem Falle hat der Versicherer die Ursache mit seinen Ausführungen selbst gesetzt.



runner 
Fragesteller
 17.04.2016, 16:57

Vielen Dank das ist alles schon geschehen , hätte das hier schon so mitteilen sollen. Selbst mein "Anwalt" schreibt im letzten Brief das damit die Sache erledigt ist weil die Versicherung der Auffassung ist das ein Ölwechsel zur Wartungsarbeit gehöre und sie keine weiteren Kosten mehr übernehmen werden. habe den Brief erst am Freitag so erhalten und werde ihn morgen darauf ansprechen .wollte mir hier aber erstmal einen Rat holen ob das wirklich so ist.

Buerger41  17.04.2016, 17:08
@runner

Dann wenden Sie sich bitte an den ADAC und lassen Sie sich einen Fachanwalt empfehlen. Wenn Ihr Anwalt die Argumentation des Versicherers unterstützt, dann fehlt mir dafür jedes Verständnis.

schleudermaxe  18.04.2016, 14:22
@Buerger41

... bitte wohin? Lachnummer, oder?

schleudermaxe  18.04.2016, 14:26
@schleudermaxe


Das Amtsgericht München (341 C 18127/14) folgt in diesem Urteil der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. z. B. BGH, VI ZR 53/09).
Nach dieser müssen die Versicherer von Unfallverursachern die in
Markenwerkstätten anfallenden Reparaturkosten tragen, wenn es sich um relativ neue Autos handelt.

Allenfalls bei einem mehr als drei Jahre alten Auto dürfen sie auf die günstigere Werkstatt verweisen.

Allerdings auch dann nur, wenn die Versicherung beweisen kann, dass die freie Werkstatt technisch den selben Qualitätsstandard hat wie eine Markenwerkstatt.  

Und diese Vorgaben liegen laut Frage doch vor!

Buerger41  18.04.2016, 15:44
@schleudermaxe

Klar sind Sie ab und an eine Lachnummer.

schleudermaxe  19.04.2016, 06:51
@Buerger41

sie, bitte, sie sind eine, nicht Sie, warum denn auch Sie?

Natürlich nicht, das ist der Versuch der Versicherung den Schaden zu mininieren. Leider sind viele Bürger auf Grund der detallierten, an den Haaren herbeigezogenen Begründung, so eingeschüchtert und nehmen lieber was sie kriegen können.

Die Scheckheftpflege hat rein gar nichts mit Vetragswerkstatt des Herstellers zu tun.Auch eine freie Fachwerkstatt darf und kann Serviceleistungen nach Herstellervorgaben, wie eine Inspektion, durchführen und im Wartungsbuch vermerken.

suzisorglos  18.04.2016, 00:09

Wenn der Fragesteller aber für die Wartung seines Kfz auf die Dienste einer freien Werkstatt zurückgreift, kann er natürlich auch für die Reparatur auf eine freie Werkstatt verwiesen werden. Für ein älteres Fahrzeug, bei dem die Werks-Garantie abgelaufen ist, könnte er nur auf die Reparatur in der Markenwerkstatt bestehen, wenn er nachweist, dass er auch sonst alle Wartungen und Reparaturen dort ausführen lässt - das ist hier nun einmal nicht der Fall. Daher würde auch ein Gericht die Verweisung auf die Preise einer freien Werkstatt für gerechtfertigt halten.