Werkstattmitarbeiter hat Unfall bei Probefahrt, hat die Werkstatt Anspruch auf erbrachte Leistungen?

3 Antworten

Wenn die Leistungen erbracht sind dann müssen sie bezahlt werden. Du kannst nicht am Erledigen dieser Leistungen zweifeln, wenn du eine Rechnung bekommst. Wenn sie eine Rechnung ausstellen, dann muss auch einen Rapportzettel dazu geben. Einen Nachweis über die erbrachte Leistung. Den kannst du dir noch zeigen lassen. Aber zahlen musst du schon, wenn diese Leistung erbracht wurde. So ist die Regelung.

Die Reparatur wurde doch ordnungsgemäss ausgeführt, Material wurde verbaut und Arbeistzeit investiert. Du zahlst deine Rechnung und ärgerst dich anschliessend mit der gegnerischen Versicherung.

Ich würde gar nichts zahlen und einen Anwalt einschalten. Den Schaden würde ich auch nicht mit der Versicherung des anderen klären sondern würde mir mein Geld von der Werkstatt Höllen. Wo die sich das Geld im Nachhinein wiederholt wäre mir ziemlich egal.

aongeng  28.01.2015, 21:13

Sorry Autokorrektur hat mal wieder zugeschlagen. Soll "holen" heißen.

peterobm  28.01.2015, 21:13

welches Geld von welcher Werkstatt?? Die gegnerische Vers. ist Ansprechpartner; es ist SEIN Auto! Für was Anwalt? Die Werkstatt hat da nichts mehr mit zu tun.

aongeng  28.01.2015, 21:18

Ich habe mein Auto der Werkstatt zur Reparatur gebracht und bekomme weniger zurück als ich hingebracht habe? Außerdem hab ich dann jetzt auch noch das Vergnügen mich mit der Versicherung herumzuschlagen? Dafür müsste doch erst einmal die Betriebshaftpflichtversicherung der Werkstatt dran glauben. Mein Weg wäre direkt zum Anwalt.

peterobm  28.01.2015, 22:52
@aongeng
Dafür müsste doch erst einmal die Betriebshaftpflichtversicherung der Werkstatt dran glauben

nur dann, wenn die Werkstatt ein Schuldhaftes Verhalten vorgeworfen werden kann; es gibt aber einen Schuldigen