Unverschuldeter Unfall weit entfernt vom Heimatort, muss gegnerische Versicherung Fahrzeugtransport zahlen?

5 Antworten

Der Versicherungsgegner (also du) hat eine Schadensminderungspflicht.

Es müssen also die Kosten des weiten Transports mit späteren Logistikkosten (Anfahrt, Mietwagen, etc.) gegeneinander abgewogen werden.
Wegen 20-30€ wird da keiner was sagen und auch die übernächste Werkstatt wird nicht das Problem sein.

Bei 200km kann es aber durchaus angezweifelt werden, ob das die günstiges Option ist.

Übrigens: die Politei kann dir NICHT anordnen dein Fahrzeug abzuschleppen. Wie du das da wegbekommst und ob du auf eigene Gefahr doch fährst ist ganz allein deine Sache.
Natürlich bist du trotzdem in der Pflicht den Verkehrsbereich zeitnah zu räumen.

Die Kfz-Haftpflicht zahlt alle Aufwendungen im Zusammenhang mit der Reparatur, also auch das Abschleppen.

Ja, dass zahlt die gegnerische Versicherung. Habe es selber schon erlebt.

hermanngustav  23.02.2021, 19:13

Hierzu kann ich nur sagen: Glück gehabt. Bei 200 km muss schon ein sehr triftiger Grund vorliegen, damit die entsprechenden Transportkosten gezahlt werden.

Ich kann mir nicht vorstellen dass die den Rücktransport bezahlen müssen. Selbst der ADAC schleppt seine Mitglieder nur bis zur "nächsten geeigneten Werkstatt" im Inland.

Stichwort: Schadenminderungspflicht

Wäre aber interessant zu erfahren wie die genaue Rechtslage ist