Versicherung des Schuldigers will nicht nach Kostenvoranschlag abrechnen. Legitim?

4 Antworten

Ob du die Kosten von BMW abrechnen kannst oder nicht hängt davon ab wie alt das Auto ist und ob du sonst auch immer in BMW-Werkstätten warst. Das ist alles nicht ganz einfach, da musst du mal googeln nach "Stundenverrechnungssätze" und "Scheckheft".

Ich würde in einem solchen Fall einen Anwalt einschalten, die Kosten bekommst du sowieso in den meisten Fällen von der Versicherung erstattet.

Eine fiktive Abrechnung ist möglich. Schau dir dazu mal das Video von einem Anwalt an:

https://youtube.com/watch?v=FuYh5xJmkpM

@tomme88,

bei deinem Text fehlen mir weitere Informationen.

Bei einem Auffahrunfall kann ich mir nicht vorstellen, dass die Kosten nicht über 715 € hinausgehen.

Also ist in diesem Fall ein Kostenvoranschlag nicht ausreichend und man sollte ein Gutachten eines Kfz-Sachverständigen einholen.

Dies sollte aber auch ein BMW-Händler wissen.

zur fiktiven Abrechnung und den Hinweis auf eine günstigere Werkstatt solltest du dir mal dieses BGH-Urteil durchlesen:

https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=11.11.2015&Aktenzeichen=IV%20ZR%20426/14

Danke euch erstmal für die Antworten!
Baujahr von meinem Auto ist Ende 2012, ich hab es erst vor 8 Monaten von einem Autohaus gekauft, das aber kein alleiniger BMW Händler war, sondern viele andere Marken auch verkauft. Seitdem hat mein Auto nichts mehr gebraucht, aber sonst würde ich eben zu dem BMW Händler gehen. Die Reparatur beim BMW Händler würde 2200€ brutto kosten. Bei der Aufstellung der Versicherung mit der günstigeren Werkstatt nur 1200€.

Also soll ich jetzt am besten bei der Versicherung  des Verursachers anrufen um fragen ob das mit der billigeren Werkstatt überhaupt legitim ist? Und evtl. mitm Gutachter und Anwalt drohen?
Woher bekommt man einen Gutachter?
Ein Kumpel von mir meinte auch, ich soll sagen, dass ich Bsp. bei dem BMW Händler in naher Zukunft ein neues Auto kaufen möchte und mein jetziges (Geschädigte) Inzahlung geben will.
Und die wiederum ziehen den Schaden (weil ich es ja bei einer fiktiven Abrechnung nicht reparieren lass) ab und hab somit einen enormen Wertverlust..
kann das helfen?

@tomme88

...ziehe dies durch, wenn Du von Deiner Versicherung auch erwartest, daß Deine Kundenbeiträge so unters Volk geworfen werden, wenn es denn bei Dir einmal bummst.

@tomme88

Einen Kfz-Sachverständiger findet man z.B. beim TÜV oder bei der DEKRA.

Und evtl. mitm Gutachter und Anwalt drohen?

Was willst du denn mit einem Anwalt - könnte es sein dass du das BGH-Urteil nicht gelesen hast, bzw. den Text nicht verstehst.

Ein Kumpel von mir meinte auch, ich soll sagen, dass ich Bsp. bei dem BMW Händler in naher Zukunft ein neues Auto kaufen möchte und mein jetziges (Geschädigte) Inzahlung geben will.

Was willst du denn damit ?

Dies hat doch mit den Reparaturkosten überhaupt nichts zu tun.

Da du keinerlei Ahnung hast, wie du hier am besten vorgehst, kontaktiere deinen Versicherungsvermittler - der kann dir da einige Tipps geben.

Grundsätzlich hast du Anrecht auf einen Sachverständigen. Den muß die Gegnerische Versicherung zahlen. Ebenso darfst du dich auf Kosten der Versicherung anwaltlich vertreten lassen. Ich würde mir nun ein Raöaraturgutachten von solch einem Kfz-Sachverständigen machen lassen und dann einen Fachanwalt (kann der Gutachter dir nennen) mit der Vetretung deiner Interessen beauftragen. Wenn du auf Gutschten abrechnest, bekommst du aber nur den Nettobetrag, also ohne Mwst, ausbezahlt.

... also, mein BMW-Händler hat alle Lackierer und Karosseriebauer entlassen, die machen zu viel Dreck und sind zu teuer. Schraubt Deiner wirklich oder türkt er so einen Voranschlag einfach nur so und zockt ab?

Und ein ASt. hat ja nur Anspruch auf Ersatz seines Schadens. Märchensteuer und Schmiergelder (der Lackierereien) fallen unter den Tisch, wenn nicht repariert wird. Zum Glück sind mir nicht im Mietrecht, da gibt es ohne Rechnung gar nichts.