Kein MwSt.-Ausweis bei Versandhausrechnungen, was nun?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich würde einfach mal beim Kundenservice anrufen oder eine Mail schreiben und fragen, ob du eine "richtige" Rechnung mit MwSt-Ausweis bekommen kannst.

Danke, wurde schon erledigt, bin gespannt wie lange das dauert...

Bin zwar kein Versandhauskunde, aber ich wette, daß auf dem Rechnungformular des Versandhauses, ob Otto oder andere Häuser, der Passus enthalten ist "Der Rechnungsbetrag enthält .... % MwSt".

Bei Kleinbetragsrechnungen (bis 150 €brutto) reicht das auch aus.  Als vorsteuerabzugsberechtigter Käufer rechnet man sich die enthalten MwSt selbst heraus, bzw. das Buchhaltungsprogramm macht das.

Bei Rechnungsbeträgen über 150 € kann man vom Versandhaus eine ordnungsmäße Rechnung mit ausgeworfener MwSt anfordern.

Nein, kein Hinweis, nichts davon.

Ich versuch mal Otto anzuschreiben, ob ich noch eine ordentliche Rechnung bekomme! Guter Tipp!

@Reisefreak

Ich hab dort angerufen und ich bekomme nun richtige Rechnungen zugesandt!

Hab die aber schon mal gefragt, warum im Gegensatz zu anderen Online Händlern etc. hier nie die MwSt. ausgewiesen ist. Wäre ja auch kein Thema das mit auszudrucken...

Die Dame am Telefon wusste das auch nicht zu beantworten...

Der Nettobetrag deiner Bestellung beträgt hier dann einfach Einkaufssumme - 19%. Das Finanzamt bzw. dein Steuerberater sehen das dann schon richtig, wobei ich stark verwundert bin, dass Otto & Co. das nicht ausweisen.

Wenn die Endsumme dann der Nettobetrag wäre, bekäme ich die 19% also nicht verrechnet, obwohl bezahlt :(

@Reisefreak

Die Endsumme kann wegen der darin enthaltenen Umsatzsteuer nicht der Nettobetrag sein.

für den Vorsteuerabzug muss die Rechnungen Angaben nach Paragraph 14 UStG enthalten. unter anderem das Entgelt, der anzuwenden Steuersatz und der Steuerbetrag keine Steuer ausgewiesen, kein Vorsteuerabzug