Kleinunternehmer: Ware kaufen, Rechnung schreiben, Mwst?

10 Antworten

Das Steuerrecht hat dafuer doch extra nen Paragraphen:

Kleinunternehmer – § 19 UStG

Die Umsatzsteuer wird nicht erhoben, wenn der Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden USt im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird (Kleinunternehmerregelung).

Der Unternehmer kann dem Finanzamt bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung erklären, dass er auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichtet. Nach Eintritt der Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung bindet die Erklärung den Unternehmer mindestens für fünf Kalenderjahre.

Durch die Anwendung der Kleinunternehmerregelung haben solche Unternehmen einen leichten Wettbewerbsvorteil, deren Kunden nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, sofern sie aus dem Warenein- und verkauf Gewinne erzielen. Da der Endverbraucher Bruttopreise (inklusive Umsatzsteuer) vergleicht, könnte der Kleinunternehmer die Ersparnis durch die ausbleibende Umsatzbesteuerung seiner Wertschöpfungsstufe an den Kunden weitergeben und entsprechend billiger anbieten. Werden die umsatzsteuerpflichtigen Geschäfte in erster Linie mit vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen getätigt, würde sich der Kleinunternehmer durch Verzicht auf die Regelung des § 19 Abs. 1 besser stellen: Da sein Kunde in Nettopreisen vergleicht, weil er die hinzugerechnete Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen kann, hätte der Kleinunternehmer – ceteris paribus – eine geringere Gewinnspanne.

Da das bei Dir "durchlaufende Kosten" sind, musst Du Dir die gezwahlte MsSt. von Deinem Kunden "zurückholen" und sie auf der Rechnung auch ausweisen.

Wieselchen1  14.01.2008, 15:48

Nein, nicht, wenn er unter die Kleinunternehmerregelung fällt. Magic11 hat Recht.

Sydney2  14.01.2008, 18:38
@Wieselchen1

Ich stimme Tanzwiesel voll zu! Wenn USt ausgewiesen wird, dann muss diese auch ans Finanzamt abgeführt werden, bei Einkäufen kann natürlich die VoSt gegengerechnet werden LG Sydney2

FordPrefect  09.07.2008, 19:06

Falsch. Siehe §19 UStG.

Ich klaube das beantwortet seine Frage nicht ganz.

Es geht sich doch darum, das man beim Hersteller wenn man ein Produkt kauft normalerweise die Ust. mitbezahlt und sie am ende des Monats zurück bekommt. Doch wie sieht es bei §19.1 UstG aus ? Bezahlt man da die Ust. beim auf auch oder wird die nicht vom Hersteller verklangt? Und wenn ja dann wan bekommt man die Ust. Zurück ?

du musst die 19% dem Hersteller bezahlen,denn die sind ja auch auf seiner Rechnung(mit hoher Warnscheinlichkeit) ausgewiesen.Du bekommst die Rechnung und betahlst 119% an den Hersteller. Da du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genohmen hast, kannst du die 19% vom Staat nicht zurückverlangen. Du rechnest aus vieviel die 19% sind, und schlägst diese auf den Reinwert der Ware, die du an deine Kunden verkaufen willst.Auf der Rechnung darfst du allerdings die 19% nicht ausweisen, eben wegen Kleinunternehmerregelung.und der Kreis schliesst sich: der Hersteller bezahlt an den Staat die 19% von deiner Ware,du bezahlst garnichts, und deine Kunden können nichts vom Staat zurückholen. eine klevere Sache!

Als Kleinunternehmer nah §19 UStG darft Du die MWST genau nicht ausweisen, denn Du musst sie ja auch nicht an den Staat abführen. Umgekehrt darfst Du Dir aber auch keine Vorsteuer ziehen. Also musst Du auf Deiner Rechnung schreiben, dass Du nach §19 UStG als Kleinunternehmer keine MWST ausweisen kannst.