Kein Hartz 4, wenn ich Kindsvater nicht angebe?
Ich bekomme seit 1 Monaten Hartz4. Ich bin sehr gut ohne Hartz 4 die letzten knapp 3 Jahre mit meiner kleinen Tochter über die Runden gekommen. Ich hatte gespart, um mir ein Kind leisten zu können. Dachte dann, dass ich meine Kleine (wird im Dez 3) ab September in den Kindergarten tu und dann arbeiten gehen kann. Nun habe ich keinen Kindergartenplatz für meine Maus bekommen, weil sie erst mit 3 einen Anspruch auf einen Platz hat. :-( Kann sie erst Sept. 2011 in den KiGa tun. Weil die anderen Kinder, die schon 3 sind Vorrang haben. Chancen zwischen drin einen Platz zu bekommen sind sehr unwahrscheinlich. Naja, nun ist es so, dass ich einmal Harzt 4 bekommen habe. Muss allerdings Unterhalt beantragen für meine Tochter. Das will die ARGE so. Was ich auch gemacht habe aber ich habe mich geweigert den Erzeuger meiner Tochter zu nennen. Ich habe meine Gründe, wieso ich dies nicht möchte. ICh möchte nicht, dass er irgendwelche Rechte an meinem Kind hat. Es wäre schrecklich, wenn ich mir vorstelle, sie müsste jedes 2te WE bei ihm sein. :-( Nun bekomme ich anscheinend gar nichts. Ist des wirklich so? Würde ja auch auf den Unterhalt verzichten
13 Antworten
Es ist löblich, dass Du Dich und Deine Kleine allein durchbringen willst. Doch solltest Du auch an die Kurze denken. Selbst wenn Du keinen Kontakt zum Erzeuger haben möchtest, ist er verpflichtet Unterhalt zu leisten. Eine Möglichkeit wäre, Unterhaltsvorschuss für sie zu beantragen, doch auch dort, wollen die (Jugendamt) das Geld vom Vater des Kindes zurück. Denke aber auch mal daran, dass wenn Deine Tochter älter wird, dann sollte sie schon wissen wer ihr Vater ist. Das wäre unfair ihr das vorzuenthalten. Sicher hat ein Vater nicht nur Pflichten, er hat auch Rechte. Doch wenn Deine Bedenken zu groß sind, gibt es mit Sicherheit auch Möglichkeiten, dass Vater zahlen muss, aber Kind trotzdem nicht sehen darf.
Deine Überlegungen und Deine Gründe, warum Du den Vater nicht angeben willst sind verständlich und nachzuvollziehen.
Andrerseits ist nicht zu verstehen, dass sich der Kindsvater vor den Kosten drücken kann, und wir, die Allgemeinheit dafür aufkommen sollen.
Und wer zahlt die Kindergärten ? Die gibts ja auch nicht umsonst.
EIn Kindergartenplatz kostet Geld. Man bezahlt ja jeden Monat einen Beitrag. Ich habe eine Bekannte, die mitlerweile 2 Kinder hat, die NICHT arbeiten WILL und deren Kinder in den Kindergarten dürfen! Sie hat nen Platz bekommen. Sowas versteh ich halt auch nicht!
Ja, is doch logisch, dass zuerst die Eltern zahlen müssen und dann der Staat oder?? Und eigendlich ist das auch richtig so.
stell deine frage am abend noch einmal, da sind mehr leute auf dieser seite, die dir helfen können, denn es ist eine sehr interressante frage, viel glück
Der Vater ist dem Kind gegenüber zum Unterhalt verpflichtet. Das Amt will sich von ihm das gezahlte Unterhaltsgeld zurückholen.
Es kann weitere Zahlungen von der Angabe des Vaters abhängig machen. Deine Gründe wird das Amt nicht anerkennen.
Das ist leider so. Besser wäre in dem Fall, Du würdest den Vater nicht kennen.
Wenn der Staat dafür sorgen würde, dass genügend Kindergartenplätze zur Verfügung stehen, müsste ich gar nicht auf solche Mittel zurückgreifen.